Daniel Bens|Partner

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Publikationen

2021Mitarbeit als Rezensent am Literaturführer Vergaberecht
2014Autor des Kommentars "Notfallsanitätergesetz"
2010Rettungsdienst-Management
Alle Publikationen
  • Zugelassen seit Mai 2005, Eintritt bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN am 1. Januar 2022
  • Beratung Öffentlicher Auftraggeber und Leistungserbringer in allen Fragen des öffentlichen Rechts sowie des Vergaberechts
  • Besondere Expertise in der bundesweiten Beratung von Aufgabenträgern und Leistungserbringern aus dem Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und hier insbesondere in der Durchführung komplexer Vergabe-/Auswahlverfahren für Rettungsdienstleistungen
  • Berufserfahrung: Ressortleiter Personalentwicklung bei einer deutschen NGO (2006-2008), Graf von Westphalen (2008-2010), KPMG Law (2011-2015), Buse Rechtsanwälte Steuerberater (2016-2021)
  • Referendariat: OLG-Bezirk Köln (2001-2003)
  • Studium: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (1996-2001), Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (2002/2003)
  • Zusatzausbildung: Fachanwalt für Arbeitsrecht (2009), Fachanwalt für Verwaltungsrecht (2015), Fachanwalt für Vergaberecht (2016)

Weitere Informationen

Mitgliedschaften:

  • Forum Vergabe e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht, Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (Landesgruppe Bayern)
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverein e.V.)

 

Ämter / Funktionen:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg (2010-heute)
  • Mitglied im Redaktionsbeirat Handbuch des Rettungswesens, Mendel-Verlag, Bochum

 

Sprachen: Deutsch, Englisch

 

Referenzen:

  • Beratung einer deutschen Großstadt bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Umfang von 13 RTW, 2 NEF und 2 KTW für 6 Jahre.
  • Beratung eines Zweckverbandes bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Rettungshubschraubers für 10 Jahre.
  • Beratung eines Landkreises bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Umfang von 12 RTW, 2 NEF und 11 KTW für 8 Jahre.
  • Beratung eines Landkreises bei der Vergabe von notärztlichen Leistungen an drei Standorten für 6 Jahre.