Daniel Bens|Partner
Publikationen
2021 | Mitarbeit als Rezensent am Literaturführer Vergaberecht | |
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2014 | Autor des Kommentars "Notfallsanitätergesetz" | |
2010 | Rettungsdienst-Management |
- Zugelassen seit Mai 2005, Eintritt bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN am 1. Januar 2022
- Beratung Öffentlicher Auftraggeber und Leistungserbringer in allen Fragen des öffentlichen Rechts sowie des Vergaberechts
- Besondere Expertise in der bundesweiten Beratung von Aufgabenträgern und Leistungserbringern aus dem Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und hier insbesondere in der Durchführung komplexer Vergabe-/Auswahlverfahren für Rettungsdienstleistungen
- Berufserfahrung: Ressortleiter Personalentwicklung bei einer deutschen NGO (2006-2008), Graf von Westphalen (2008-2010), KPMG Law (2011-2015), Buse Rechtsanwälte Steuerberater (2016-2021)
- Referendariat: OLG-Bezirk Köln (2001-2003)
- Studium: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (1996-2001), Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (2002/2003)
- Zusatzausbildung: Fachanwalt für Arbeitsrecht (2009), Fachanwalt für Verwaltungsrecht (2015), Fachanwalt für Vergaberecht (2016)
Weitere Informationen
Mitgliedschaften:
- Forum Vergabe e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht, Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (Landesgruppe Bayern)
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverein e.V.)
Ämter / Funktionen:
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg (2010-heute)
- Mitglied im Redaktionsbeirat Handbuch des Rettungswesens, Mendel-Verlag, Bochum
Sprachen: Deutsch, Englisch
Referenzen:
- Beratung einer deutschen Großstadt bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Umfang von 13 RTW, 2 NEF und 2 KTW für 6 Jahre.
- Beratung eines Zweckverbandes bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Rettungshubschraubers für 10 Jahre.
- Beratung eines Landkreises bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Umfang von 12 RTW, 2 NEF und 11 KTW für 8 Jahre.
- Beratung eines Landkreises bei der Vergabe von notärztlichen Leistungen an drei Standorten für 6 Jahre.