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Publikationen

1996Die Problematik der objektiven Beweislast im Steuerrecht
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  • Zugelassen seit 1996, Eintritt bei Arnecke Sibeth Dabelstein 2004
  • Langjährige gesellschaftsrechtliche und steuerberatende Tätigkeit für Unternehmen der Branchen Logistik, Automotive, Vertrieb, Pharma und beratende Dienstleistungen; spezialisiert auf die gestaltende transaktionsbezogene gesellschaftsrechtliche Beratung sowohl inhabergeführter mittelständische Unternehmen als auch international operierender Konzerne, auch hinsichtlich der steuerlichen Interaktion. Erfahrung im Bereich der Beratung bei Anbahnung und Planung, Vorbereitung und Verhandlung von M&A-Transaktionen, postakquisitorischen Umstrukturierungen und der Gestaltung von Joint Ventures, laufende Beratung im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
  • Berufserfahrung: Mayer Brown LLP (vormals : Mayer, Brown & Platt Gaedertz), Frankfurt am Main (2001–2004); GAEDERTZ Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, (1997–2001/Partner 2001); Albert, Flad & Schlosshan, Frankfurt am Main (1996–1997); Julius-Maximilians Universität Würzburg, Institut für Deutsches und Ausländisches Prozessrecht, Wissenschaftlicher Assistent (1990–1996)
  • Referendariat in Würzburg, Aschaffenburg und Detmold (1987–1990); Ausbildungszeit bei der bayerischen Finanzverwaltung/Rechtsbehelfsstelle Finanzamt Würzburg;
  • Studium in Würzburg (1981–1986)
  • Steuerberater (seit 2001); Promotion zum Steuerrecht an der Universität Würzburg (1996, summa cum laude); Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht an der Hochschule Fresenius University of Applied Sciences (2015–2018)

Weitere Informationen

  • Mitgliedschaften: Institut der Steuerberater in Hessen e. V.; Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V.; Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V.
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
  • Awards: Preisträger der Unterfränkische Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft
  • Referenzen:
    • Beratung der Brink’s Gruppe beim Verkauf des Geschäftsbereichs Geldbearbeitung und Bargeldlogistik
    • Beratung eines deutschen Konzerns der Zulieferindustrie beim Erwerb von Geschäftsbereichen (Umweltsimulation, Prüfstände, Ultraschalltechnik, Reinraum/-luft­technik)
    • Beratung eines Konzernunternehmens (Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektrotechnischen Produkten) beim Immobilienrückerwerb aus Sale-&-Lease-Back-Struktur
    • Beratung eines ausländischen Private Equity Investors beim Erwerb von Start-up Unternehmen (digitale Dienstleistungen)