Herzlich willkommen auf dem neuen ASD LEGAL INFORMATION HUB. Wir denken die Kanzleiwebseite neu. Dafür haben wir einen eigenen Kosmos von Webseiten geschaffen, auf denen Sie Informationen zielgerecht und intelligent aufbereitet vorfinden.

Unter dem Button „ABOUT THE INFORMATION HUB“ erfahren Sie, wie unser neues Informationssystem funktioniert.

Auf uns können Sie zählen

Als Wirtschaftskanzlei mit mehr als 100 Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern bietet ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsberatung an allen relevanten Wirtschaftsstandorten.

Wir gehören zu den führenden Rechtsberatungsadressen in Deutschland mit Büros in Frankfurt, Hamburg, Berlin, Leer und Dresden und sind international anerkannte Marktführer in den Bereichen Real Estate, Transportation, Aviation & Logistics sowie maritime Wirtschaft. Zudem wachsen wir kontinuierlich in den Sektoren Energie, Versicherung sowie Technology & Media und dem Sportrechtsbereich.

Zu unseren Rechtsbereichen gehören u. a. Arbeitsrecht, Insurance, Corporate/M&A, Banking & Finance, Intellectual Property, IT, Commercial, Public und Kartellrecht. Außerdem verfügen wir über ein Steuerrechtsteam und ein Notariat.

Aufgrund unserer Mitgliedschaften in globalen juristischen Netzwerken (z. B. Interlaw, Legal Netlink Alliance) sowie weltweiten Kontakten zu spezialisierten Kanzleien sind wir auch für internationale Mandanten ein verlässlicher Partner.

We are in Law

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN verbindet eine über 90-jährige Geschichte mit der globalisierten Gegenwart und Zukunft. Mit über 100 passionierten und teils international ausgezeichneten Anwältinnen und Anwälten sowie einem exzellenten Notariat und Steuerrechtsteam sind wir heute eine der wichtigsten Full-Service-Wirtschaftskanzleien Deutschlands.

Schon früh haben die 2020er-Jahre durch pandemische und ökologische Ereignisse einen nötigen Wandel beschleunigt. Der betrifft auch uns – sowohl als verantwortungsbewussten Arbeitgeber als auch als Anbieter von zukunftsorientierten Kanzleileistungen. Wir wollen digitaler, schneller und nachhaltiger agieren.

Als „Arbeitgeber im Wandel“ diskutieren wir gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie die „Kanzlei der Zukunft“ aussehen soll. Gleichzeitig stärken wir unsere digitale Kompetenz in unseren 25 Rechtsbereichen.
Daraus ergeben sich zum Beispiel schnellere Reaktionszeiten auf Anfragen – aber auch mehr Möglichkeiten für vorausschauende Beratungen durch die frühzeitigere Sichtung von Zukunftsthemen.
Dazu sind wir dabei, auch ein weiteres wichtiges Beratungsfeld auszubauen: Mit ESG (Environmental, Social, Governance) wollen wir unseren Nachhaltigkeitsanspruch intern und extern weiter manifestieren.

Unsere Unternehmenskultur der flachen Hierarchien und offenen Türen sowie einem respektvollen und vorurteilsfreien Umgang ist Teil unserer Geschichte. ASD war und ist von Haus aus weltoffen und zukunftsorientiert. Das wollen wir auch in unserem Transformationsprozess weiter ausbauen.

Von Haus aus weltoffen

Schon zu Dampfschifffahrtszeiten betreuten wir Reedereien, Werften sowie Im- und Exporteure als Spezialisten für das Schifffahrts-, Transport- und Versicherungsrecht. Heute zählen wir national und international zu den führenden Kanzleien in den Bereichen Maritime Industry sowie Transportation, Aviation & Logistics. Auch im Segment Real Estate besetzten wir schon früh die Schnittstellen zwischen Tradition und Moderne und nehmen seit Langem eine führende Position in Deutschland und Europa ein.

Die Transformation zur großen modernen Full-Service-Wirtschaftskanzlei mit heute 25 Rechtsbereichen erfolgte durch den Zusammenschluss dreier, bis dahin mittelständischer Kanzleien: Dabelstein & Passehl, Hamburg (gegründet 1930), Arnecke Siebold, Frankfurt (gegründet 1995) und Sibeth, München (gegründet 2005).

Mittlerweile gehören zu unseren Rechtsbereichen u. a. Arbeitsrecht, Corporate, Finance, M&A, IP, IT, Commercial, Öffentliches Recht und Kartellrecht. Außerdem verfügen wir über ein Steuerrechtsteam und ein Notariat mit Standorten in Hamburg, Frankfurt, Berlin, Leer und Dresden.

Unsere Teams arbeiten interdisziplinär, branchenübergreifend und sind bestens vernetzt. Mit langjährigen Mitgliedschaften in exklusiven Kanzleinetzwerken wie Interlaw sind wir für nationale und auch internationale Mandanten ein verlässlicher Partner in allen relevanten Rechtsgebieten.

Gemeinsam, kommunikativ, offen

Bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN pflegen wir kurze Wege und flache Hierarchien. Unsere zwei Managing Partner werden unterstützt von vier Fachabteilungen (Finance, Communications, Human Resources und IT) und den Office Managern an den Standorten.

Dr. Jan T. Eichhorn
Managing Partner
Hamburg
Dr. Robert Šafran
Managing Partner
Frankfurt
Stefan Rinner
Head of Finance
Frankfurt
Janine Scherping
Head of Human Resources | Office Managerin
Hamburg
Thomas Lauterberg
Creative Director | Leiter Kommunikation
Frankfurt
Melanie Weck
Office Managerin
Frankfurt
Andreas Liebich
Leiter IT
Frankfurt

In bester Gesellschaft

Unsere Kanzlei sowie unsere Expertinnen und Experten pflegen weltweit Partnerschaften zu renommierten Netzwerken. Wir verschaffen unseren Mandanten wertvolle Kontakte und sorgen für Informationen aus erster Hand. Hier finden Sie einen Auszug unserer Partnerschaften:

  • Interlaw
  • Legal Netlink Alliance
  • International Law Association (ILA)
  • International Bar Association (IBA)
  • International Union of Aerospace Insurers (IUAI)
  • Comité Maritime International (CMI)
  • Association Internationale de Droit des Assurances (AIDA);
  • International Union of Marine Insurance (IUMI)
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz (GRUR)
  • Deutscher Verein für Internationales Seerecht (DIVS)
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht (DGTR)
  • Vereinigung der Fachanwälte für Steuerrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht
  • International Trademark Association (INTA),
  • German Maritime Arbitration Association (GMAA)
  • Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft (DVP)
  • American Bar Association (ABA)
  • European Business Aviation Association (EBAA)
  • European Air Law Association (EALA)
  • Air Charter Association (ACA)
  • Institut für Luft- und Weltraumrecht (ILWR)
  • MARQUES
  • Deutscher Mietgerichtstag
  • Frauen in der Immobilienwirtschaft
  • Hamburgischer Anwaltsverein (HAV)
  • Nautischer Verein zu Emden
  • Versicherungswissenschaftlicher Verein Hamburg,
  • Deutscher Verein für German Maritime Arbitration Association (GMAA)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtswesen (DIS)
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung (DJJV)
  • Versicherungswissenschaftlicher Verein Hamburg
  • Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens (HGFV)
  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht,
  • Traditionsverein Deutscher Transportversicherer
  • Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung
  • Schiffbautechnische Gesellschaft (STG)
  • Centre for Maritime Law

Engagiert in jeder Hinsicht

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN ist seit vielen Jahren engagiert im Sport-, Kunst- und Kultursektor und unterstützt soziale Einrichtungen. Unsere Mitarbeitenden engagieren sich in unterschiedlichen Verbänden, Fördervereinen und sozialen Institutionen.

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Engagements der letzten Jahre:

Sport
  • Skyliners Frankfurt
  • Basketball macht Schule
  • ALBA Berlin
  • Eintracht Frankfurt
  • BMW International Open
  • JP Morgan Corporate Challenge
Kunst und Kultur
  • Buchmesse Frankfurt
  • Rheingau Musikfestival
  • Arte Musica Stiftung
  • English Theatre Frankfurt
  • Montagsgesellschaft
  • ARS Magazin
Initiativen
  • Women in Law
  • ASD-Dissertationspreis

Es ist uns eine Ehre

Wenn sowohl unsere Mandanten als auch unsere Mitarbeitenden uns Bestnoten geben, fühlen wir uns einfach ganz ausgezeichnet. Danke!

Hinweisgeberplattform

Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie haben Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder mit einem Umsatz von 10 Millionen Euro pro Jahr ein eigenes Hinweisgebersystem für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte einzurichten, damit diese (vermeintliche) Missstände anonym melden können.

Die internen Meldekanäle müssen so konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, stets vertraulich bleibt und unbefugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird. Der Eingang einer Meldung muss innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber bestätigt werden. Nach spätestens drei Monaten muss dem Hinweisgeber eine abschließende Rückmeldung zum konkreten Sachverhalt gegeben werden.

Ursprünglich gab es die Überlegung, an den einzelnen Standorten der Kanzlei physische Briefkästen als „Meldekanal“ zu installieren, diese Idee erschien allerdings aufgrund der allgemeinen Digitalisierungsinitiative innerhalb der Kanzlei als nicht mehr zeitgemäß.

Stattdessen haben wir uns für eine digitale Hinweisgeberplattform des Anbieters Vispato entschieden.

Dies hat die folgenden Gründe:

  1. Anonymität für Whistleblower à Vispato bietet eine völlig anonyme Möglichkeit, mit Interessengruppen und Mitarbeitern zu kommunizieren - sodass sie ohne Bedenken, Missstände melden können.
  2. Benutzerfreundliche Oberfläche à keine Schulung erforderlich, das System ist selbsterklärend.
  3. Entspricht allen relevanten Datenschutzgesetzen:
    • EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937
    • US SOX Act Section 301 on Corporate Responsibility
    • UK FCA
    • Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)
    • French Loi Sapin II
  4. Erfüllung aller Sicherheitsstandards à Ende zu Ende Verschlüsselung, DATEV Hosting, DSGVO-konform.
  5. Stetige Anpassung des Tools an neue Gesetzesvorgaben durch den Anbieter à insbesondere wertvoll mit Blick auf die ausstehende nationale Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie.

Das Tool ist ab sofort unter dem folgenden Link aufrufbar: https://asd-law.vispato.com/whisper

Bei technischen oder inhaltlichen Fragen zur Anwendung können Sie sich jederzeit gerne an Stefan Rinner oder Mailin Langhagen wenden.

Unsere Beratung- und Betreuungsservices sind nachhaltig, umfassend und transparent: Wir zeigen unseren Mandanten zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens die Chancen, Risiken und Konsequenzen auf – realistisch und pragmatisch. Dazu gehört die zuverlässige Beurteilung der Rechts- und Verfahrenslage, die zu erwartenden finanziellen, zeitlichen, personellen und auch emotionalen Herausforderungen rechtsstreitiger Auseinandersetzungen.

Wir führen staatliche Gerichtsverfahren sowie nationale und internationale Schiedsverfahren. Mit unserem weltweiten Netzwerk koordinieren wir Verfahren auch grenzüberschreitend. Wir vertreten Mandanten in Verbandsgerichtsverfahren sowie Mediations- und sonstigen Streitbeilegungsverfahren. Unsere 25 Rechtssegmente bieten Ihnen Beistand in allen relevanten Wirtschaftsgebieten. Sehen Sie selbst.

logologologologologologologologologologologologologologologologologologologologologologologologo

So leicht kann das sein: ASD vereint mit rund 100 passionierten Anwälten und Anwältinnen eine vielfältige juristische Expertise. Geben Sie einfach Anwaltsname und/oder Standort bzw. Rechtsbereich für Ihr Anliegen ein und der Erstkontakt ist schon geknüpft.

Nutzen Sie unseren neuen News-Hub und Sie sind jederzeit bestens informiert. Denn wir geben unser Wissen über aktuelle Entwicklungen in allen wirtschafts-juristischen Themenfeldern und Neues aus unseren 18 speziellen Rechtssegmenten gern an Sie weiter.

DIGITAL TECHNOLOGY
30.09.2024
EVB-IT verstehen und anwenden - Online Seminar

Thomas H. Fischer gibt einen Einblick in die Systematik und Hinweise zur praktischen Ausgestaltung für die erfolgreiche IT-Beschaffung Mit einer Vielzahl von Vertragstypen und noch mehr Ausfülloptionen in den Vertragsmustern sollen durch die EVB-IT möglichst alle Beschaffungskonstellationen abgedeckt werden. Ein weiter Anwendungsbereich, umfangreiche Regelungen sowie viele Auswahl- und Ergänzungsmöglichkeiten können aber auch verwirren und Unklarheiten […]

MEHR
ASD
30.08.2024
KPI-Regelungen als Instrument der Qualitätssicherung und -steuerung

Ein wichtiges Element bei der Gestaltung von Logistikverträgen Grundsätzlich ist es bei Logistikverträgen sinnvoll, geeignete Leistungskennzahlen (KPI) und hieran gekoppelte Sanktionsregeln (Sonderkündigungsrechte und/oder (Bonus-) Malus-Regelungen) festzulegen. Das gilt aufgrund der speziellen Qualitätsanforderungen und grundsätzlich höheren Haftungsrisiken insbesondere für die Pharmalogistik. Bei der vertraglichen Umsetzung ist es wichtig, sich an den konkreten Anforderungen zu orientieren und […]

MEHR
ASD
16.08.2024
Ohne IT ist alles nichts

Ein Artikel von Andreas Fuchs   Die Wichtigkeit von vertraglichen Regelung zur „IT“ aus logistikrechtlicher Perspektive Logistik besteht vordergründig aus physischen Prozessen in Form des Transportierens, Umschlagens und Lagerns von Gütern, oft in Kombination mit weiterführenden Leistungen (Value Added Services). Es muss aber heutzutage nicht mehr erklärt werden, dass die nach außen sichtbaren operativen Prozesse […]

MEHR

ASD veranstaltet deutschlandweit und international regelmäßig virtuelle und Präsenzevents. Sie finden alle Informationen zu unseren Vorträgen, Seminaren, Webinaren, Workshops oder auch Podcasts in unserem Event-Hub oder auf den Webseiten unserer jeweiligen Kompetenzfelder und Rechtsbereiche. Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

TRANSPORTATION. AVIATION. LOGISTICS
16.09.2024
Rechtsfragen Pharmalogistik: Rechtliche Rahmenbedingungen, Risiken und Gestaltungsoptionen

Seien Sie dabei, wenn Andreas Fuchs am 16.09.2024 in Mannheim sein durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) organisiertes Seminar abhält. Seminarziel Sie lernen in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen für den Einkauf von Transport- und Logistikleistungen im Spezialbereich der Pharmalogistik kennen. Dazu gehören Straßen-, Schienen-, Luft-, Wasser- und multimodale Transporte, Lagerleistungen, Value […]

MEHR
REAL ESTATE
26.09.2024
ASD|WOMEN IN LAW - Nachhaltigkeitsziele in Mietverträgen

Liebe Damen, das dürfen Sie nicht verpassen! Am 26.09.2024 findet das dritte und letzte ASD|WOMEN IN LAW Event im Jahr 2024 statt, diesmal in Kooperation mit dem Verein Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V.. Bei diesem Event wird es einen Vortrag aus dem Bereich Real Estate geben: „Nachhaltigkeitsziele in Mietverträgen: Herausforderungen und Chancen des GreenLease“. Die […]

MEHR
MARITIME INDUSTRY
09.09.2024
Shipping & Marine Insurance Scholarship

Schifffahrts- und Seeversicherung sind international, die Märkte wachsen immer enger zusammen. Trotz moderner Kommunikationsmittel betrachten wir den persönlichen Kontakt mit unseren Kollegen als einen ganz wesentlichen Grundstein in der Beratung unserer Mandanten. Ein enges Netz spezialisierter Anwälte rund um den Globus halten wir für selbstverständlich. Nach unseren Erfahrungen können die ausländischen Korrespondenzanwälte die Interessen unserer […]

MEHR

Erleben Sie informative Webinare und Podcasts zu aktuellen Themen sowie Live-Stream-Events mit erfahrenen Expertinnen und Experten direkt auf Ihren Bildschirmen. Schauen Sie einfach mal rein.

DIGITAL TECHNOLOGY
18.01.2024
ASD 42bit - Folge 8 „CCaaS (Cybercrime-as-a-Service)“

CCaaS (Cybercrime-as-a-Service) oder AaaS (Access-as-a-Service) einkaufen? Cyberkriminalität ist zu einer arbeitsteiligen Industrie geworden. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Hacker nicht nur anklopft, sondern im eigenen System ist und Daten klaut oder die Dateien verschlüsselt? Wie sollte auf einen Angriff reagiert werden? Ist die Zahlung eines „Lösegelds“ der richtige Weg? Hierüber sprach […]

MEHR
DIGITAL TECHNOLOGY
22.11.2023
ASD 42bit - Folge 7 „Datenzugang: Der kartellrechtliche Weg“

Daten sind zu einem entscheidenden Wettbewerbsparameter geworden. Der Podcast 42bit befasste sich bereits mit der „Datenhanse“ mit dem einvernehmlichen Weg des Datenaustauschs zwischen Unternehmen. Sollte sich ein Unternehmen aber weigern, bleibt vielleicht noch der Weg des kartellrechtlichen Herausgabeanspruchs. Hierüber sprach Thomas Fischer, Leiter des Bereichs DIGITAL TECHNOLOGIE bei ASD, mit seinem Partner Dr. Sebastian Jungermann […]

MEHR
DIGITAL TECHNOLOGY
27.10.2023
ASD 42bit - Folge 6 „Ist das Vergaberecht immer schuld?“

Vor der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steht die Beschaffung. Das Vergaberecht wird hier immer wieder als Hemmnis gescholten. Ist es das wirklich oder nicht vielmehr notwendig, um eine marktorientierte Beschaffung zu gewährleisten? Hierüber und über viele weitere Themen rund um das Vergaberecht sprach Thomas Fischer, Leiter des Bereichs DIGITAL TECHNOLOGIE bei ASD mit Marco Junk, […]

MEHR

In diesem Blog versorgen wir Sie gezielt mit rechtlich relevanten Neuigkeiten, Einschätzungen und Praxistipps aus den ausgewählten Praxisfeldern Transportation, Aviation, Maritime und Insurance.

TRANSPORTATION. AVIATION. LOGISTICS
04.11.2024
ASD Transport Glossary: Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

Der Frachtvertrag verpflichtet den Frachtführer, das Gut an den Empfänger abzuliefern. Während der Beförderung des Gutes können Hindernisse auftreten, die entweder (i) die Beförderung selbst betreffen, z. B. bei einer Straßensperrung oder bei einem Ausfall eines Fahrzeugs, oder (ii) die Ablieferung, z. B. bei einem Streik des mit der Entladung des Gutes beauftragten Personals oder […]

MEHR
TRANSPORTATION. AVIATION. LOGISTICS
25.10.2024
Anpassung der Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 (MÜ 1999)

Die Haftungshöchstbeträge im Montrealer Übereinkommen (MÜ) werden zum 28. Dezember 2024 angepasst und erhöht.  Dies teilte Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in der vergangenen Woche mit. Hintergrund Ausgangspunkt für die Überprüfung und nachfolgende Anpassung ist, dass im Montrealer Übereinkommen eine Revisionsklausel enthalten ist (vgl. Art. 24 Abs. 1 MÜ). Die Haftungshöchstbeträge sollen hiernach alle fünf Jahre überprüft werden. Prüfungsmaßstab hierfür ist die globale […]

MEHR
TRANSPORTATION. AVIATION. LOGISTICS
21.10.2024
ASD Transport Glossary: Qualifiziertes Verschulden

Wenn die für den Frachtführer vorgesehenen Haftungsbeschränkungen durchbrochen werden sollen, ist § 435 HGB entscheidend. Beim Lesen des Wortlauts von § 435 HGB: „Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte […]

MEHR

Vom Praktikum zum Referendariat, vom Associate bis zum Partner: Bei uns haben Sie die Chance, es auf dem Karriereweg schnell weit zu bringen. Nehmen Sie gern Kontakt auf – und wir können uns gegenseitig voneinander überzeugen.

KONTAKT

Direkt, schnell und konkret: Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team auf. Wir beraten Sie gern.