Dr. Thomas C. Körber|Partner
Publikationen
2023 | Recht am eigenen Namen | |
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2023 | Recht am eigenen Wort | |
2023 | Recht am eigenen Bild |
- Zugelassen seit 2004, Eintritt bei Arnecke Sibeth Dabelstein 2014
- Dr. Körber ist ein ausgewiesener Experte im und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Fokus auf Marken- und Wettbewerbsrecht, Sport-, Chemie-, Lebensmittel-, Kosmetik-, und Medizinrecht. Er ist Seminarleiter bei der GRUR zum Marken-, Wettbewerbs- und Sportrecht sowie Lehrbeauftragter für den gewerblichen Rechtschutz an diversen Hochschulen und Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS. Zudem hält er regelmäßig Vorträge und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen in führenden Fachzeitschriften. Er berät und führt Prozesse – häufig in besonders komplexen, internationalen und eilbedürftigen Verfahren – für große und mittelständige Unternehmen mit besonderem Fokus auf die Branchen Sport, Chemie, Lebensmittel, Pharma, Kosmetik, Immobilien, Medien und Textilien. Dr. Körber vertritt die Interessen seiner Mandanten sowohl vor deutschen als auch europäischen Gerichten und gegenüber Behörden, wie den diversen Marken-, Design- und Patentämtern als auch dem BVL und gegenüber Aufsichtsbehörden. Sein Ansatz der Beratung und Vertretung ist ein ganzheitlicher: Sie beginnt in der Regel mit der Produktidee seiner Mandanten und geht weiter über die Sicherstellung eines umfangreichen und passgenauen Rechteschutzes, der Kennzeichnung der Produkte, die Vertretung vor Ämtern zur Einholung notwendiger Genehmigungen, zur Beratung von Marketingkonzepten/-materialien und dem Monitoring von Rechteverletzungen bis hin zur schnellstmöglichen Unterbindung derselben. Dr. Körber ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich des Sportrechts, dort insbesondere bezüglich des Schutzes, der Verteidigung und der Vermarktung von Rechten im Sport, in den von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main neu eingerichteten Prüfungsausschuss für den Fachanwalt für Sportrecht berufen worden.
- Berufserfahrung: Vielfältige Berufserfahrungen als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, Sport-, Chemie-, Lebensmittel-, Kosmetik- und Medizinrecht bei Klinkert Rechtsanwälte PartGmbB (2010–2014), Kaye Scholer LLP (2008–2010 ), Mayer Brown LLP (2004–2008)
- Referendariat in Frankfurt/Main, Speyer, Barcelona, London (2001–2003),
- Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (seit 2010)
- Fachanwalt für Sportrecht (seit 2020)
Weitere Informationen
- Mitgliedschaften: Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht e. V. (WGfL), Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), „Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e. V.“ (DSJV), „International Sport Lawyers Association“ (ISLA)
- Dozent für GRUR-Seminar zum Sportrecht (Verwertungsrechte im Sport, Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Lehrbeauftragter für den Studiengang „Sportrecht“ an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster, Referent für European Handball Manager (Sportrecht) an der Deutschen Sporthochschule Köln, Lehrbeauftragter des Master-of-Business-Administration-(MBA)-Studiengangs „Strategic Management“ an der Leuphana Universität Lüneburg für den Bereich „Corporate Law and Intellectual Property”, Coach von „Best Excellence“ (Gründungsinitiative der Frankfurter Allgemeine Zeitung) zur Unterstützung von Gründungsunternehmen, Dozent für den 1. Fachanwaltslehrgang Sportrecht und Veranstaltungsankündigung
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
- Awards:
- JUVE: Dr. Thomas Körber (“fast, good, dedicated“, competitor; IP)
- Chambers Europe 2012: Intellectual Property Germany “Up-and-coming individuals”
- Chambers Europe 2012: Intellectual Property Germany “Thomas Körber is praised as “a very committed and creative lawyer with profound knowledge of IP law and good business sense.”
- Referenzen:
- DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Bundesliga International GmbH – Außergerichtliches sowie gerichtliches Vorgehen gegen deutsche sowie ausländische Games-Anbieter, Merchandisinghersteller, Domaininhaber wegen Kennzeichen- und Wettbewerbsverletzungen und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten
- Erstellung von Vereinbarungen der Lizenzspieler der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie dieser Clubs zur Übertragung der Vermarktungsrechte
- Nationale und internationale Vermarktung und Nutzung von Grafikidentifikationen
- Werner & Mertz Gruppe (Inhaber u. a. der bekannten Marken FROSCH und Erdal Rex) im professionellen und privaten Anwenderbereich
- Erdal Rex GmbH, tana-Chemie GmbH, BNS Bergal, Nico & Soltaire Vertriebs GmbH – Erwirkung einer Vielzahl grundlegender Gerichtsentscheidungen zu Fragen der CLP- sowie zur REACH-Verordnung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der umweltbezogenen Werbung und Produktkennzeichnungen von Reinigungsmittel und sonstigen chemischen Erzeugnissen und Stoffen
- Vertretung eines führenden Sportartikelherstellers vor Europäischem Gerichtshof, Erwirkung diverser deutscher sowie europäischer Gerichtsentscheidungen, u. a. Grundsatzurteil des EuGH zum Schutzbereich von Einbuchstabenmarken
- Vertretung weltweit führender Getränkemittelhersteller auch vor dem BVL; Erlangung mehrerer Allgemeinverfügungen (Erlaubnis für die Vermarktung der Produkte in Deutschland)
- Umfassende (auch strategische) Beratung und Vertretung des weltweit führenden Herstellers von Kälteanlagen zur Umweltsimulation. Wir haben den Mandant u.a. gegenüber Behörden hinsichtlich der Einfuhr und Herstellung von F-Gasen sowie bei der Beantragung der F-Gas-Quote und der Kennzeichnung bis zum Inverkehrbringen der vorgefüllten Geräte vertreten und beraten. In jüngster Zeit durften wir unsere Mandantin insbesondere bei der Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung (VO (EU) 2024/573) beraten, einschließlich hinsichtlich der Einstufung verschiedener Kälteanlagen und deren Auswirkungen nach der neuen F-Gase-Verordnung für die Übergangsfristen und der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Inverkehrbringen von Kälteanlagen.