Fiona Maria Trabold|Senior Associate

Kontakt

Güterplatz 1
60327 Frankfurt am Main

+49 69 979885-354

Mobil
+49 172 8907804

f.trabold@asd-law.com

Publikationen

2020Persönlichkeitsrechte im Sport – eine lukrative, aber rechtlich nicht unproblematische Angelegenheitdownload icon
2019Veranstaltungstickets: BGH kippt Ticketgebührenwebsite icon
Alle Publikationen
  • Zugelassen seit 2018, Eintritt bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN 2017
  • Rechtsanwältin im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts, mit besonderem Fokus auf die Bereiche Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma-, Chemikalien- & Sportrecht sowie auf das Zivilprozessrecht, insbesondere in Eilverfahren.
  • Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (seit 2021)
  • Referendariat am Landgericht Darmstadt u.a. mit Stationen bei ASD und einer weiteren mittelständigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main (2015–2017)
  • Studium an der Goethe Universität, Frankfurt/Main (2008–2015); University of Leicester/UK (2010–2011)

Weitere Informationen

  • Sprachen: Deutsch, Englisch
  • Referenzen:
    • DFL – Deutsche Fußball Liga GmbH, Bundesliga International GmbH – Umfassende Beratung und erfolgreiches gerichtliche und außergerichtliches Vorgehen gegen deutsche und ausländische Games-Anbieter, Merchandisinghersteller und Domaininhaber wegen Kennzeichen- und Wettbewerbsverletzungen und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten
    • Internationaler Kosmetikhersteller – Verteidigung gegen zahlreiche Beanstandungen der Behörden und der Staatsanwaltschaft zur Kennzeichnung und zu Inhaltsstoffen von Kosmetikprodukten
    • Marktführer in der Herstellung von Kälteanlagen – Umfassende Beratung zum Import und der Herstellung von F-Gasen, von der Beantragung der F-Gas-Quote über die Kennzeichnung bis zum Inverkehrbringen der vorbefüllten Einrichtungen sowie zur Auslegung und Umsetzung der neuen F-Gas-Verordnung (VO (EU) 2024/573), insbesondere der Kategorisierung von diversen Anlagen und den Beschränkungen des Inverkehrbringens.
    • Führender Hersteller von Apothekenprodukten – Umfassende Beratung zur Kennzeichnung der Packmittel verschiedener Kosmetikprodukte, Medizinprodukte und Arzneiprodukte (OTC) sowie zur Lauterkeit von Werbeaussagen
    • Vertretung weltweit führender Getränkemittelhersteller auch vor dem BVL; Erlangung mehrerer Allgemeinverfügungen (Erlaubnis für die Vermarktung der Produkte in Deutschland)