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In diesem Blog versorgen wir Sie gezielt mit rechtlich relevanten Neuigkeiten, Einschätzungen und Praxistipps aus den ausgewählten Praxisfeldern Transportation, Aviation, Maritime, Insurance und Digital Technology.

INSURANCE
13.07.2023
Beweislastumkehr nach § 93 AktG

Problemstellung § 93 AktG weicht von den allgemein gültigen Grundsätzen der Beweislastverteilung zu Lasten des in Anspruch genommenen Vorstandsmitgliedes ab. Begründet wird dies mit der besonderen Sachnähe des Vorstands und der Vermeidung eines Beweisnotstandes auf Seiten der Gesellschaft. Die daraus folgende verschärfte Haftung von Vorstandsmitgliedern wird unter anderem durch den sog. Möglichkeitsvorbehalt teleologisch korrigiert. Die […]

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TRANSPORTATION. AVIATION. LOGISTICS
03.04.2023
Haftung bei der Anmietung von Großkränen

Wer haftet bei der Bereitstellung eines eigens beauftragten Kranunternehmens für ein falsch eingelegtes Hubseil durch den Kranführer? Was war passiert? Es sollten insgesamt sechs neue Containerbrücken errichtet werden, also Großkräne, mit denen Containerschiffe be- und entladen werden. Die Klägerin bietet den Bau und die Montage von Kränen und Hafeninfrastrukturanlagen an. Zur Errichtung der großen Krananlagen […]

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INSURANCE
07.11.2022
Unbemerkte Folgen der VVG Reform für die Verjährung im Versicherungsrecht

Zum 01.01.2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (im Folgenden: VVG) einer grundlegenden Reform unterzogen, die mit zahlreichen, auch praxisrelevanten Änderungen etwa bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder auch den vertraglichen Obliegenheiten verbunden war. Änderungen ergaben sich jedoch auch für die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, da die bis zur Reform existierenden besonderen Regelungen zur Verjährung nahezu vollständig aufgehoben und durch die allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB ersetzt wurden. Hiermit gingen durchaus wesentliche Änderungen einher, die jedoch – wohl aufgrund anderer im Fokus der Aufmerksamkeit stehender Änderungen – bislang wenig beachtet wurden. Dies betrifft insbesondere die Frage des Verjährungsbeginns, der sich nunmehr nicht mehr nach den aufgehobenen speziellen, sondern den allgemeinen Regelungen bestimmt. Die zur früheren Rechtslage von Seiten des BGH entwickelte Rechtsprechung wurde somit ihrer sachlichen Grundlage beraubt. Mangels sachlichen Anknüpfungspunktes kann daher bezüglich des Verjährungsbeginns nicht mehr auf die Fälligkeit abgestellt werden, maßgeblich ist vielmehr die Entstehung des Anspruchs. Dies kann im Einzelfall zu einer erheblichen Vorverlagerung des Verjährungsbeginns führen. Für Versicherer kann damit im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, Leistungsansprüche durch die Einrede der Verjährung abzuwehren, welche nach der früheren Rechtslage noch nicht verjährt gewesen wären.

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INSURANCE
19.10.2022
Berufsunfähigkeitsversicherung: Folgen einer verspäteten Mitteilung des Leistungsfalles

Die im Titel aufgeworfene Frage längst entschieden oder ein Dauerbrenner lässt sich eindeutig beantworten: Sowohl als auch. Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen in der Regel vor, dass eine Berufsunfähigkeit, also der Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich zu melden ist (siehe auch § 30 Abs. 1 VVG). Manche Bedingungen sehen jedoch zusätzlich vor, dass Leistungsansprüche im Falle einer verspäteten Mitteilung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung entstehen. Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer dann für den Zeitraum vor der Mitteilung keine Leistungen. Und das selbst dann, wenn die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vorgelegen hätten.

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INSURANCE
01.08.2022
Art. 15 DS-GVO – Missbrauch oder Möglichkeit zur Verfolgung von Leistungsansprüchen gegen Versicherungen

Seit der Einführung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen werden Versicherungsgesellschaften immer wieder mit der Geltendmachung eines Auskunftsanspruches nach Datenschutzrecht konfrontiert. Dabei geht es jedoch nicht immer um die reine Information über etwaige personenbezogene Daten, welche vom Versicherungsnehmer abgefragt werden. Mitunter konfrontieren Versicherungsnehmer die Versicherer in der Phase der Leistungsprüfung oder zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens mit einem Auskunftsanspruch. Mithilfe dieses Auskunftsanspruches wird dann oftmals versucht, an Informationen zu gelangen, um die Aussichten des geltend gemachten Leistungsanspruches zu verbessern. Teilweise wird lediglich versucht, nicht mehr auffindbare Unterlagen wie Versicherungsschein oder Versicherungsbedingungen zu beschaffen. Teilweise wird aber auch versucht, an interne Vermerke, Einschätzungen oder an interne Kommunikation zu gelangen. Bei zahlreichen Sachbearbeitern von Versicherungen besteht deswegen eine große Unsicherheit, inwieweit einem Auskunftsbegehren unter Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung nachgekommen werden muss, insbesondere wo die Grenze besteht und wie die Herausgabe interner Unterlagen auch verhindert werden kann.

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INSURANCE
10.02.2022
Vertriebstätigkeit des Versicherers: § 1a VVG – deklaratorisch oder gefährlich?

Zu § 1a Abs. 1 S. 1 VVG Mit Wirkung zum 23.02.2018 wurde mit § 1a eine neue Vorschrift in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeführt. Damit soll die Insurance Distribution Directive RL (EU) 2016/97 (IDD) umgesetzt werden. Aufgrund der für das deutsche Versicherungsrecht ungewohnten Formulierung ruft die Norm einige Unklarheiten hervor. Die verschiedenen Auffassungen zum Wortlaut der Norm reichen dabei von […]

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