Wichtiger Erfolg im Lkw-Kartellschadensersatzverfahren – Neuer Impuls durch ARNECKE SIBETH DABELSTEIN und financialright claims
Frankfurt am Main, 2. April 2024
In einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. März 2024 die frühere Entscheidung des Landgerichts München vom 7. Februar 2020 im Sammelklageverfahren gegen mehrere große Nutzfahrzeughersteller wegen illegaler Preisabsprachen aufgehoben. Das Verfahren betrifft Ansprüche von tausenden Spediteuren, Unternehmen und Kommunen, die Schadenersatz zuzüglich Zinsen für kartellbedingte Preisüberhöhungen fordern. Diese Ansprüche wurden an den Rechtsdienstleister financialright claims abgetreten, der von diversen Transportverbänden unterstützt wird.
Die Entscheidung des OLG München (Az. 29 U 1319/20) markiert einen bedeutenden Wendepunkt in diesem langjährigen Rechtsstreit, der seinen Ursprung in einem milliardenschweren Bußgeld der EU-Kommission gegen die Nutzfahrzeughersteller wegen illegaler Preisabsprachen hat. Das Gericht erkannte die Abtretung der Ansprüche an financialright claims als wirksam an und wies die Auffassung des Landgerichts zurück, dass die Klage mangels Aktivlegitimation unbegründet sei. Diese Entscheidung stützt sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und bestätigt die Legitimität des Vorgehens von financialright claims.
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN hat die Vertretung von financialright claims übernommen. Mit der Gesellschaft wurden anfangs in zwei Prozessen Kartellschadensersatzansprüche von rund 200.000 Lkw und rund 8.500 Zedenten geltend gemacht. In dem Urteil des OLG München sieht ARNECKE SIBETH DABELSTEIN eine Bestätigung der Rechte von Unternehmen und Spediteuren, die durch das kartellrechtswidrige Verhalten der Lkw-Hersteller geschädigt wurden. „Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt zur Gerechtigkeit für Tausende von Unternehmen, die über Jahre hinweg von den illegalen Preisabsprachen betroffen waren. Mit der Entscheidung hat nun auch das OLG München klargestellt, dass die Bündelung von Ansprüchen durch Abtretung an einen Rechtsdienstleister, das so genannte Abtretungsmodell, nach deutschem Recht zulässig ist“, erklärt Dr. Sebastian Jungermann von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. „Wir sind fest entschlossen, die Ansprüche unserer Mandanten weiterhin energisch durchzusetzen.“
Die Kanzlei betont, dass die Entscheidung des OLG München nicht nur den Weg für die Neuverhandlung des Verfahrens ebnet, sondern auch ein starkes Signal gegen rechtswidrige Marktpraktiken setzt. „Unser Engagement und unsere Expertise im Kartellrecht haben sich einmal mehr als entscheidend erwiesen, um die Interessen der Geschädigten zu wahren“, fügt Jungermann hinzu.
Der Fall wird betreut von Dr. Sebastian Jungermann, Prof. Dr. Moritz Lorenz, Dr. Daniel Bunsen, Lars Hettstedt, Laura Engeleit und Tobias Hampel.
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
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