13.07.2022

Entscheidung über die automatische Erstattung von Ansprüchen nach der EU-Flugentschädigungsverordnung

Die deutsche Verbraucherschutzministerkonferenz fand vom 15. Juni 2022 bis zum 17. Juni 2022 in Weimar statt. Tagesordnungspunkt Nr. 42 befasste sich mit der Möglichkeit der Automatisierung von Fluggastbeschwerden aufgrund anhaltender Mängel bei der praktischen Umsetzung der EU-Fluggastentschädigungsverordnung. Der Tagesordnungspunkt mündete in einen Beschluss, der:

  • die gesetzliche Erstattungsfrist erneut hervorhob und
  • die Regierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für eine kürzere Frist einzusetzen.

 

Der Beschluss ist insofern zu begrüßen, als dass die Fluggesellschaften ermutigt werden sollen, die technische Automatisierung von Erstattungsansprüchen in der vorgerichtlichen Phase zu nutzen.

Allerdings scheinen der Konferenz die diesbezüglich bestehenden Lösungen nicht bekannt zu sein. Tatsächlich nutzen die Fluggesellschaften bereits automatisierte Lösungen. Ob durch die Einführung kürzerer Zahlungsfristen zusätzlicher Druck erzeugt werden muss, ist fraglich und könnte dazu führen, dass die Gerichte mit Klagen überschwemmt werden.

Die Entschließung ignoriert auch, dass das Wahlrecht nach Artikel 8 der EU-Flugentschädigungsverordnung erst ausgeübt werden muss, bevor eine Erstattung erfolgen kann. Eine direkte automatische Erstattung nach einer Annullierung würde das Recht des Fluggastes einschränken, zwischen einer anderweitigen Beförderung und einer Erstattung zu wählen. Außerdem wäre eine solche automatische Erstattung nicht durchführbar, da die meisten Fluggäste über Online-Reisebüros buchen, die ihrerseits Ticketverkäufer beauftragen. Die Entscheidung ignoriert daher auch die wirtschaftlichen Realitäten – Fluggesellschaften haben oft nicht die Möglichkeit, direkt oder schneller auszuzahlen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Entschließung ist die Automatisierung von Gerichtsverfahren – konkret wird ein beschleunigtes Online-Verfahren in Erwägung gezogen. Dieses Thema wird schon seit langem diskutiert, und die Covid-19-Pandemie hat die Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilprozesses weiter beflügelt.(3) Ein von der Arbeitsgruppe vor zwei Jahren veröffentlichtes Diskussionspapier enthielt Beschlüsse zu diesem Thema.

Hier können Sie den Originalartikel auf Lexology lesen.

Autoren: Ulrich Steppler und Sarah Joanna Haas