Am Mittwoch, 20. März 2024, hat beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) die zweite mündliche Verhandlung in dem Verfahren 14 K 6556/20 stattgefunden. Das klagende Speditionsunternehmen verlangte von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BALM Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehemals BAG Bundesamt für Güterkraftverkehr) die Aufhebung von Mautbescheiden und die Rückzahlung zuviel erstatteter LKW Maut für den Zeitraum 1.1.2016 bis 27.10.2020. Auch wenn aktuell eine ganze Reihe von Verfahren zu dieser Frage beim VG Köln anhängig sind, hat das BALM dieses Verfahren bislang in seiner Kommunikation als vermeintliches Musterverfahren bezeichnet.

Das VG Köln hat der Klage zum weitaus überwiegenden Teil stattgegeben und die Beklagte unter teilweise Aufhebung der ursprünglichen Bescheide zur Zahlung eines Betrags von EUR 20.200,22 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus, jeweils berechnet ab dem 21. Tag der jeweiligen Toll Collect Abrechnung, verurteilt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. 

Nach Auffassung des VG Köln sind die EU Richtlinien 2006 und 2011 zu den Verkehrswegekosten miteinander vergleichbar. Die Bewertung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus seinem Urteil vom 28. Oktober 2020, Rs. C-321/19, sei daher auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar. In diesem Urteil hatte der EuGH die Beklagte Bundesrepublik Deutschland bereits einmal zu einer Rückzahlung zuviel erhobener Maut verpflichtet. Das BALM hatte eine Übertragung dieser Entscheidung auf Folgejahre bislang abgelehnt. Dem ist das VG Köln nun entgegengetreten.

Die Kosten der Verkehrspolizei hätten bei der Berechnung der Mautkosten wieder außer Betracht bleiben müssen.

Siehe zum Hintergrund auch unseren vorangegangenen Artikel.

Die schriftliche Urteilsbegründung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. 

Es wird in jedem Fall empfohlen, etwaige Erstattungsbescheide des BALM offen zu halten und nicht vorschnell in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Erst nach Kenntnis und Analyse der Urteilsgründe sollte bewertet werden, wie man sich dem BALM gegenüber positioniert.

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