BGH befragt EuGH zu „Dual Use“-Produkten
Grundsatzurteil zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu Reinigungsmitteln und Bioziden erwartet – Zweckbestimmung entscheidend
„Der BGH hat sich im Vorlagebeschluss eindeutig positioniert und lässt auch eine untergeordnete Zweckbestimmung als Biozid ausreichen, um die strengen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Biozid-Verordnung auszulösen. Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH alle Vorlagefragen in unserem Sinne beantwortet und auch die Abgrenzung zwischen Lebens- und Reinigungsmitteln bei Dual Use-Produkten klären wird.“
sagt Thomas C. Körber, der Werner & Mertz in dem Verfahren vertritt.
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Musterprozess: BGH befragt EuGH zu „Dual Use“-Produkten (lebensmittelzeitung.net)