04.10.2022

Gasspeicherumlage rechtswidrig – Musterverfahren eingeleitet

Zum 1. Oktober 2022 sollten zwei Umlagen eingeführt werden: die Gasumlage (offiziell Gasbeschaffungsumlage) und die Gasspeicherumlage. Die Gasbeschaffungsumlage ist schon wieder aufgehoben worden. Die Gasspeicherumlage kommt aber. Alle Gasverbraucher sollen diese Umlage zahlen, egal ob Privatkunde oder Unternehmen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,59 Euro/MWh. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Diese soll allerdings auf 7% gesenkt werden. Viele Gaskunden haben bereits Schreiben ihres Gasversorgers erhalten, in denen die Umlage angekündigt wurde. Die Umlage soll erstmals zum 1. November 2022 von den Kunden erhoben werden. Die Abschlagszahlungen an den Gasversorger erhöhen sich entsprechend.

Während die Gasbeschaffungsumlage von Anfang an umstritten war, ist die Einführung der Gasspeicherumlage weitgehend unbemerkt erfolgt. Sie ist viel niedriger als die Gasbeschaffungsumlage und dürfte deshalb für die meisten Privatkunden kaum spürbar sein. Bei Unternehmen mit einem hohen Gasverbrauch ist dies anders. Bei ihnen führt die Gasspeicherumlage zu einem weiteren Preisschub. Die Gasspeicherumlage hat ihre rechtliche Grundlage in dem neuen § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes, der in Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben zum Füllstand der Gasspeicher eingefügt wurde. Durch die Umlage sollen die Kosten der Befüllung der Gasspeicher durch die Trading Hub Europe GmbH abgedeckt werden. Als Marktgebietsverantwortliche hat dieses Unternehmen die Aufgabe, freie Kapazitäten der Gasspeicher zu füllen.

Die Umlage ist aus mehreren Gründen rechtlich fragwürdig:

  • Die Umlage dient der Sicherung der Energieversorgung in Deutschland. Durch sie werden die Kosten der Befüllung der Gasspeicher auf die Gasverbraucher umgelegt. Viele Gasverbraucher müssen aber bereits höhere Gaspreise zahlen und werden durch die Umlage doppelt belastet.
  • Die Befüllung der Gasspeicher geschieht im Interesse der Allgemeinheit, also auch derjenigen, die kein Gas beziehen. Würde die Gasversorgung zusammenbrechen, hätte dies auch auf diejenigen Bürger und Unternehmen Auswirkungen, die andere Energieträger nutzen. Die gesamte Volkswirtschaft würde nach unten gezogen. Die Umlage soll aber nur von den Gasverbrauchern gezahlt werden.
  • Im Rahmen der Daseinsvorsorge greift der Staat ein und sorgt für die Befüllung der Gasspeicher. Die Mittel dafür stellt der Staat aber nicht aus den Steuern bereit, sondern aus der Umlage von den Gasverbrauchern. Auf diese Weise entsteht ein unzulässiger Schattenhaushalt.
  • Es bestehen auch Zweifel an der Vereinbarkeit der Umlage mit EU-Recht.

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Lorenz hat ein Musterverfahren gegen die Umlagen eingeleitet. Auf diese Weise soll eine gerichtliche Bestätigung der Rechtswidrigkeit der Umlagen erreicht werden. Allen privaten und gewerblichen Gasverbrauchern ist zu raten, die Gasumlagen nur unter Vorbehalt zu zahlen. Nach der gerichtlichen Klärung können die Gasumlagen dann zurückgefordert werden.

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