17.07.2024

BGH befragt EuGH zu „Dual Use“-Produkten

Grundsatzurteil zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu Reinigungsmitteln und Bioziden erwartet – Zweckbestimmung entscheidend

„Der BGH hat sich im Vorlagebeschluss eindeutig positioniert und lässt auch eine untergeordnete Zweckbestimmung als Biozid ausreichen, um die strengen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Biozid-Verordnung auszulösen. Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH alle Vorlagefragen in unserem Sinne beantwortet und auch die Abgrenzung zwischen Lebens- und Reinigungsmitteln bei Dual Use-Produkten klären wird.“

sagt Thomas C. Körber, der Werner & Mertz in dem Verfahren vertritt.

 

Sie können hier den ganzen Artikel der Lebensmittelzeitung lesen (nach kostenloser Newsletter-Registrierung):

Musterprozess: BGH befragt EuGH zu „Dual Use“-Produkten (lebensmittelzeitung.net)