27.03.2024

ASD|SPORTS erstellt Gutachten zu den rechtlichen Grundlagen eines Zentrums für Safe Sport (ZfSS)

ASD|SPORTS hat für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschland ein Gutachten zu den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine wirksame Aufgabenwahrnehmung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport (ZfSS) erstellt. Zentraler Bestand-teil des Gutachtens war zudem die Entwicklung eines Safe Sport Codes (SSC), der zukünftig als Grundlage für ein unabhängiges und sportartenübergreifendes Regelungssystem zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im Sport dienen soll.
Ein von Alexander Engelhard und Maike Herrlein angeleitetes Team von Expert*innen beantworten darin wichtige Rechtsfragen zum ZfSS, wie beispielsweise zu Untersuchungs- und Sanktionskapazitäten, zur Bindungswirkung des SSC oder der Entwicklung eines effektiven Meldesystems unter Beachtung des Datenschutzes.
Der vorgelegte SSC definiert fünf Verbotstatbestände: physische, sexualisierte und psychische Gewalt, Diskriminierung und Vernachlässigung. Zudem enthält er Melde- und Mitwirkungsobliegenheiten sowie eine Sanktionsgrundlage im Fall struktureller Versäumnisse von Sportorganisationen, um am Sport beteiligte Personen vor interpersonaler Gewalt zu schützen. Schließlich ermächtigt er das ZfSS, unter bestimmten Voraussetzungen Sportorganisationen zu verpflichten, Aufarbeitungsprozesse durchzuführen.
Das Gutachten und der SSC sind von den Auftraggebern hier veröffentlicht worden:

https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/gutachten-zum-zentrum-fuer-safe-sport

https://athleten-deutschland.org/zentrum-fuer-safe-sport-dosb-und-athleten-deutschland-veroeffentlichen-initialen-aufschlag-fuer-den-safe-sport-code-ssc-und-korrespondierendes-rechtsgutachten/