21.08.2023

EuGH gibt im Facebook-Verfahren dem deutschen Kartellamt recht

Neben dem Kartellrecht darf das Kartellamt auch den Datenschutz berücksichtigen.

Am 4.7.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zuge des Facebook Verfahrens zu Lasten von Meta entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf.

Lesen Sie hier die Einschätzung des Gerichturteils von unserem Kartellrechtsexperten Sebastian Jungermann, die in der Ausgabe 16 (Seite 3-6) in „Deutscher Anwaltsspiegel“ erschienen ist.