20.11.2023

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) & mittelständische KEP Dienste

Das LKSG regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise das Recht auf faire Löhne, legale Beschäftigung und gute Arbeitsbedingungen. Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich demnach auf den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

Mittelständische KEP Unternehmen fallen erst ab 1000 bzw. dann später 250 Mitarbeiter*innen direkt unter das LKSG. Jedoch sind sie immer dann mittelbar betroffen, wenn Sie für größere Unternehmen als Dienstleister zum Einsatz kommen. Die Auftraggeber sind durch das LKSG gezwungen, ihre Logistikpartner – unabhängig von deren Größe – in geeigneter Form einzubeziehen und die Einhaltung der Verpflichtungen nachzuweisen.

Deshalb haben KEP-Unternehmen entweder aktuell schon, aber mit Sicherheit zukünftig, entsprechende Anforderungen der Auftraggeber zu erfüllen.

Im Onlineworkshop wird über folgende Themenbereiche informiert und diskutiert:

  • Zielrichtung und Inhalten des LKSG
  • Informationen zu den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen der unmittelbar betroffenen Unternehmen in Bezug auf die eingesetzten Logistikdienstleister / KEP-Unternehmen
  • Eine Darstellung der mittelbaren Auswirkung dieser Regelungen auf die KEP-Branche
  • Handlungsvorschläge für den Umgang mit diesen Anforderungen durch die KEP-Unternehmen

Anmeldung: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) & mittelständische KEP Dienste Tickets, Mo, 20.11.2023 um 14:00 Uhr | Eventbrite

Referent: Andreas Fuchs, Rechtsanwalt Salary Partner bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN