Mögliche Folgen von COVID-19

COVID-19 hat weltweit dazu geführt, dass Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden, die sich natürlich auch auf die Schifffahrt auswirken.

So ist zu befürchten, dass sich Klasse-/ Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen erheblich verzögern und zwar nicht nur, weil es an Personal mangelt und/oder Experten nicht mehr anreisen können, sondern auch aufgrund von Beschaffungsproblemen im Hinblick auf Ersatzteile. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass die Kosten für die Ersatzteile jedenfalls während der Dauer der Maßnahmen ansteigen, da die Nachfrage das Angebot übersteigt. Im schlimmsten Fall werden die Arbeiten so lange verzögert, dass dies zu gegebenenfalls weiteren Schäden an dem Schiff führt.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Das führt aus Seekasko‑, Ertragsausfall- und Kriegsrisikoversicherungssicht insbesondere zu folgenden Fragen:

Besteht Versicherungsschutz für

  • die erhöhten Kosten der Klasse-/ Wartungsarbeiten und/ oder Reparaturen?
  • Sachschäden verursacht durch verzögerte Klasse-/ Wartungsarbeiten und/ oder Reparaturen?
  • den Ertragsausfall für die Dauer der verzögerten Reparatur?

Handelt es sich um eine Havarie-Grosse Situation, wenn sich der Kapitän entscheidet, die Reise zu unterbrechen und einen Nothafen anzulaufen, weil auf dem Schiff eine oder mehrere COVID-19 Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern ausbrechen?

Greifen Ausschlüsse, wie beispielsweise der Ausschluss „Verfügungen von hoher Hand“ und wenn ja, besteht Deckung unter einer Kriegsversicherung?

 Ist ein Schiff seeuntüchtig, wenn keine ausreichenden Schutzmaßnahmen und Arbeitsanweisungen/ Anpassungen im ISM-System im Zusammenhang mit COVID-19 von Seiten der Versicherungsnehmerin und/oder Ihrer Repräsentanten ergriffen wurden?

 Ist es eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit, wenn der Versicherungsnehmer und/oder dessen Repräsentant für eine Reparatur eines gedeckten Kaskoschadens eine Werft auswählt, bei der weitergehende Verzögerungen aufgrund von COVID-19 zu erwarten sind?

Die aufgeworfenen Fragen lassen sich nicht allgemeingültig beantworten. Es bedarf hier vielmehr stets einer einzelfallbezogenen Prüfung des jeweiligen Versicherungsvertrages und der konkreten Situation.

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