Nach § 513 Abs. 1 HGB hat der Verfrachter dem Ablader ein Orderkonnossement ausstellen. Der „Ablader“ ist ein im deutschen Seehandelsrecht verankertes Rechtskonstrukt, welches die Partei beschreibt, die dem Verfrachter die Güter zur Beförderung übergibt und die vom Befrachter als Ablader benannt wurde, um als solcher im Konnossement vermerkt zu werden (Befrachter und Ablader können identisch sein).

Und was ist das Konnossement?

Häufig ist der Verkäufer verpflichtet, die Verschiffung im Rahmen des Überseekaufs zu organisieren. Das Konnossement dient dabei u.a. als übertragbares Wertpapier der Ware und kann so die Erfüllung des Überseekaufs absichern. Es stellt sicher, dass der Verkäufer, der nicht der Befrachter ist, eine eigene, wertpapierrechtlich geschützte Position erwirbt und damit die Verfügungsbefugnis über die Ware hat. Erfolgt die Zahlung über ein vom Käufer eröffnetes Akkreditiv, wie es bei Überseekäufen meist der Fall ist, legt der Verkäufer das Konnossement der Akkreditivbank des Käufers vor. Damit erbringt er den Nachweis, dass er die Ware zur Beförderung übergeben hat. Mit der Einreichung des Konnossements hat der Verkäufer i.d.R. seine Verpflichtungen aus dem (FOB-)Kaufvertrag erfüllt. Gleichzeitig wird die Kaufpreisforderung fällig, so dass die Akkreditivbank zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übergabe des Konnossements an den Käufer verpflichtet ist.

Das Wichtigste:

(1) In Deutschland steht das Konnossementsrecht neben dem Seefrachtvertragsrecht. Allerdings können die veröffentlichten gedruckten Geschäftsbedingungen der Verfrachter eine Indizwirkung für den Inhalt des Seefrachtvertrages haben.

(2) Wenn der Befrachter aus dem Seefrachtvertrag und der Empfänger aus dem Konnossement Ansprüche geltend machen können, blockiert das Konnossement die vertraglichen Ansprüche zugunsten des Konnossementberechtigten. Anders bei Seefrachtbriefen, die keine Wertpapiere sind und daher auch keine solche Sperrwirkung haben und daher für die Verfrachter einfacher zu handhaben sind, weshalb sie sich in der Praxis immer mehr durchsetzen.

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