20.04.2023

Wie ist der aktuelle Stand beim deutschen Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sollte die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie in Deutschland werden, was jedoch zunächst an Uneinigkeit in der alten Bundesregierung scheiterte. Ein neuer Referentenentwurf wurde im April 2022 veröffentlicht und nach weiteren Anpassungen im Dezember desselben Jahres im Bundestag verabschiedet.

Allerdings scheiterte das Gesetz in der Sitzung des Bundesrates im Februar 2023 aufgrund von Kritikpunkten aus Bayern und Hessen. Die Vertreter beider Bundesländer monierten vor allem die hohen Kosten und den zusätzlichen Bürokratieaufwand, die das Gesetz für kleine und mittlere Unternehmen mit sich bringen würde, sowie eine angebliche Übererfüllung der europäischen Richtlinie. Der Vertreter des Landes Bayern forderte vor diesem Hintergrund explizit mehr Augenmaß für die Belange der Unternehmen und monierte, dass die Umsetzung des deutschen Gesetzesentwurfes im europäischen Vergleich einen klaren Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb darstelle.

Einige Regelungen wurden explizit von Hessen kritisiert, darunter die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Pflicht der Anonymitätswahrung. In der folgenden Abstimmung erhielt der Entwurf nicht die erforderliche Anzahl an Stimmen. Eine Verabschiedung könnte nun über den Vermittlungsausschuss erfolgen.

Wie geht es weiter?

Nach der Ablehnung der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundesrat haben die Bundesregierung und der Bundestag jetzt die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzubinden, um mit den Ländern einen Kompromiss zu finden. Sollte der Bundesrat diesem Kompromiss in einer neuen Sitzung ausreichend zustimmen, tritt das Hinweisgeberschutzgesetz drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Allerdings wird mit einer erheblichen Verzögerung bis zur finalen Verabschiedung gerechnet. Wann genau dieser Zeitpunkt feststeht, ist derzeit noch offen.

Was läuft auf europäischer Ebene?

Der deutsche Gesetzgeber hätte die EU-Richtlinie bereits bis zum 17. Dezember 2021 umsetzen müssen. Durch die Verzögerung drohen nun erneut Strafen durch die EU. Bereits im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission wegen fehlender Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland sowie sieben weitere europäische Staaten gestartet. Insofern muss nun eine Reaktion der Bundesregierung folgen. Anderenfalls könnte ein hohes Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt werden.

Autorin: Mailin Langhagen