05.06.2019
Share-Deals werden ab 2020 neu besteuert
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Share-Deals vorgelegt. Danach wird bei Immobilientransaktionen die Grunderwerbsteuer auslösende Beteiligungsgrenze auf 90% gesenkt und die Haltefristen werden auf zehn Jahre verlängert. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2020.
Der Referentenentwurf steht endlich. Nach Jahren der Debatten, wie Share-Deals bei Immobiliengeschäften erschwert werden könnten, ist die Katze nun aus dem Sack. Das Bundesfinanzministerium folgt in weiten Strecken den Forderungen der Länder.
Wie das im Detail aussieht, können Sie hier im Artikel der Immobilien Zeitung vom 16.05.2019 nachlesen.
Ansprechpartner: Alexander Lehnen a.lehnen@asd-law.com