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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf einer ZIA-Veranstaltung am gestrigen Donnerstag hat ein hochrangiges Mitglied des Bundesministerium der Finanzen folgenden Ausblick gegeben:
Nach dem Vorschlag der Länder sind keine weitreichenden sog. Grandfathering Rules vorgesehen und durch den Beginn des parlamentarischen Verfahrens könnte der Vertrauensschutz entfallen. Wir raten dringend, hinsichtlich aller Transaktionen oder ähnlichen Maßnahmen bzw. Gestaltungen, die einen Übergang von Anteilen (an Personen- oder Kapitalgesellschaften) erst ab Mai 2019 vorsehen, mit uns Rücksprache zu halten. Diese könnten nicht mehr dem bisherigen Grunderwerbsteuerrecht unterfallen.
Bei der Grundsteuer wird das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der am 1. Februar bekanntgewordenen und am 14. März leicht angepassten Eckpunkte einen Gesetzentwurf erstellen. Der Entwurf soll am 17. April im Kabinett behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Lehnen