22.03.2019

Aktuelle Information zur Grunderwerbsteuer (Share Deals) und Grundsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einer ZIA-Veranstaltung am gestrigen Donnerstag hat ein hochrangiges Mitglied des Bundesministerium der Finanzen folgenden Ausblick gegeben:

  • Das Bundesfinanzministerium plant, den Vorschlag der Finanzministerkonferenz vom 29. November 2018 zur Reform der Grunderwerbsteuer zu übernehmen und ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
  • Die Regelungen sollen in das Jahressteuergesetz 2019 aufgenommen werden.
  • Aktuell geht man davon aus, dass das Jahressteuergesetz 2019 Ende April im Kabinett behandelt wird; der Start des parlamentarischen Verfahrens ist für Anfang Mai angedacht.

Nach dem Vorschlag der Länder sind keine weitreichenden sog. Grandfathering Rules vorgesehen und durch den Beginn des parlamentarischen Verfahrens könnte der Vertrauensschutz entfallen. Wir raten dringend, hinsichtlich aller Transaktionen oder ähnlichen Maßnahmen bzw. Gestaltungen, die einen Übergang von Anteilen (an Personen- oder Kapitalgesellschaften) erst ab Mai 2019 vorsehen, mit uns Rücksprache zu halten. Diese könnten nicht mehr dem bisherigen Grunderwerbsteuerrecht unterfallen.

Bei der Grundsteuer wird das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der am 1. Februar bekanntgewordenen und am 14. März leicht angepassten Eckpunkte einen Gesetzentwurf erstellen. Der Entwurf soll am 17. April im Kabinett behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Lehnen