07.06.2018

Das geregelte Arbeitsleben

München (25.5.2018). Ausländische Immobilien-Investoren drängen nach wie vor in den deutschen Markt – damit geht auch den Anwälten die Arbeit nicht aus. Selbst Experten wie der Hospitality-Spezialist Dr. jur. Anton Ostler, Partner der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN in München, muss Investoren und Hotel- Eigentümern immer wieder deutsches Recht erläutern. Deshalb fasst er hier für diese Zielgruppe das deutsche Arbeitsrecht zusammen – ein Leitfaden, der auch vor Enttäuschungen und allzu grossen Erwartungen schützen soll.

Wie beeinflussen nationale Arbeitsgesetze in Deutschland die Aktivitäten ausländischer Investoren? Gibt es spezielle Gesetze, die vor allem den Umgang mit Mitarbeitern besonders schwer machen?

Deutsches Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist. Obwohl EU-Recht es ermöglicht, das anwendbare Recht auszuwählen, hat deutsches Recht Vorrang vor ausländischem Recht, wenn dieses zwingendes Recht (ordre public) zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer ist.
Um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen, ist es daher ratsam, grundsätzlich davon auszugehen, dass deutsches Arbeitsrecht angewendet wird und dass dies Grundlage für den Arbeitsvertrag ist. Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Arbeitsgesetzbuch enthalten. Es entstammt verschiedenen Quellen, darunter mehreren Gesetzen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts, sowie Tarifverträgen und, soweit vorhanden, auch Betriebsvereinbarungen.