25.04.2024

Versicherbarkeit von Bußgeldern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung „Versicherbarkeit von Bußgeldern“ am 25. April 2024 um 16:00 Uhr an unserem ASD-Standort in Hamburg, Große Elbstr. 36 ein.

Auf Unternehmen, aber auch persönlich auf die Unternehmensleitung können bereits jetzt eine Vielzahl von empfindlichen Geldbußen zukommen, z.B. bei Verstößen gegen die DSGVO, das LKSG oder im Rahmen von Kartellgeldbußen. Und das mögliche Bußgeldrisiko wächst, nicht allein durch immer neue EU-Richtlinien wie das europäische LKSG oder NIS-2 zur Cybersicherheit.

Seit Jahren ist es in Deutschland hoch umstritten, ob Geldbußen, ebenso Geldstrafen oder Strafschadensersatz versicherbar sind. Und wie sieht es mit diesbezüglichen Regressansprüchen es Unternehmens gegen seine Unternehmensleitung aus?

Hierzu möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen. Wir freuen uns, dass wir hierfür Prof. Dr. Robert Koch von der Universität als Vortragenden gewinnen konnten.

Zum Ablauf:
16:00 Empfang
16:10 Begrüßung
16:15 Kurzer Bußgeldüberblick | Dr. Carolin Schilling-Schulz, ASD
16:30 Versicherbarkeit von Bußgeldern | Prof. Dr. Robert Koch, LL.M. (McGill) von der Universität Hamburg
17:00 Diskussion
17:15 Food & Drinks

First come – first serve! Die Plätze sind begrenzt.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Herzliche Grüße

Ihr ASD|INSURANCE Team