01.12.2022

ASD|Compliance Talk zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

In diesem Video sprechen unsere Anwälte Mailin Langhagen und Prof. Dr. Moritz Lorenz über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und erklären Ihnen die Basics zu diesem brandaktuellen Thema.

Worum geht es in aller Kürze?

Vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffene Unternehmen müssen in ihren Lieferketten dafür Sorge tragen, bestimmten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Davon unmittelbar betroffen sind Unternehmen, die mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen und die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung im Inland haben.

Weiterführende Informationen finden sich hier:

CSR

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle