2022|Veröffentlichung

Wie ein im EU-Ausland durchgeführter Flug plötzlich unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt

Der EuGH urteilt, dass selbst Flüge, die ohne Beteiligung einer EU-Airline durchgeführt werden, unter die EU-Fluggastrechteverordnung fallen können. Eine Entschädigung für Verspätungen wird somit auch komplett außerhalb der EU möglich.

Liliana Rodrigues-Kaps