2022|Veröffentlichung
Wie ein im EU-Ausland durchgeführter Flug plötzlich unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt
Der EuGH urteilt, dass selbst Flüge, die ohne Beteiligung einer EU-Airline durchgeführt werden, unter die EU-Fluggastrechteverordnung fallen können. Eine Entschädigung für Verspätungen wird somit auch komplett außerhalb der EU möglich.
Liliana Rodrigues-Kaps