24.03.2022

Zählen Sie vor dem Verladen besser zweimal


Bei der Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen, einer sogenannten Kabotage, werden die Transporte einzeln gezählt. Die Kabotage ist auf drei Teilladungen begrenzt. Jede Teilladung, die an einen Empfänger geliefert wird, wird als eigener Transport gezählt. Daher hatte die Klägerin mehr als drei Transporte innerhalb von sieben Tagen durchgeführt.

Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage der Klägerin ab.
Die EU-Verordnung 1071/2009 definiert nicht, was unter „einer Beförderung“ zu verstehen ist. Aus ihrem Wortlaut („nach einer vollständigen oder teilweisen Lieferung“) gibt es einen klaren Hinweis darauf, dass auch weniger als eine LKW-Ladung als ein separater Transport gelten würde. Auch das deutsche Transportrecht schreibt vor, dass solche Transporte einzeln gezählt werden müssen.

Kommentar
Das EU-Mobilitätspaket ist kürzlich mit neuen Bestimmungen in Kraft getreten. Es ist zu erwarten, dass die nationalen Behörden ihre Kontrollbemühungen entsprechend verstärken werden.

Dieser Artikel von Carsten Vyvers ist erschienen in International Law Office (ilo) und ist hier in englischer Sprache im Original nachzulesen.