01.04.2020

Vom Umgang mit gesetzlichen und vertraglichen Fristen in Zeiten von Covid-19

Während Bestandsanlagen trotz Corona Konjunktur haben, behindert das Virus die rechtzeitige Realisierung neuer Photovoltaik-Anlagen: Es fehlt an Komponenten oder Arbeitern; Bebauungspläne werden nicht beschlossen; Baugenehmigungen werden zögerlich erteilt, es finden sich keine Notare für die Beglaubigung von Dienstbarkeiten und keine Grundbuchbeamten für deren Eintragung; Kreditentscheidungen können wegen fehlender Unterlagen oder wegen fehlenden Personals nicht getroffen werden.

Für Errichter und/oder Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen stehen – neben den jedes Unternehmen treffenden Fragen (wie Arbeitsrecht, Soforthilfen) – drei Themenkreise im Vordergrund:

– Was ist mit den für das Ausschreibungsverfahren nach dem EEG geltenden Fristen?

– Was ist mit der Überschreitung von Fristen in bestehenden Verträgen?

– Was ist bei der Regelung von Fristen in neuen Verträgen zu beachten?

Margarete von Oppen, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELESTEIN, liefert in Ihrem Gastbeitrag im pv magazine erste Antworten auf die drängendsten Fragen.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel im pv magazine.