15.06.2020

Verwaltungsgericht Regensburg gestattet Mandantin von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN die Öffnung des Wellness-Bereiches

München, 15.06.2020

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einer Mandantin von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, einer Hotelbetreiberin im Bayerischen Wald, die (Teil-) Öffnung des Wellness-Bereiches gestattet.

Per Eilbeschluss vom 12. Juni 2020 hat das Verwaltungsgericht Regensburg vorläufig festgestellt, dass die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betrieb des Innenschwimmbeckens, einer Sauna im Innenbereich sowie einer Sauna im Außenbereich des Hotels der Antragstellerin nicht entgegensteht, wenn die für den Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen bzw. die für Freibäder geltenden infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die Antragstellerin und Mandantin von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN betreibt im Bayerischen Wald ein Hotel, das sowohl im Innen- als auch im Außenbereich über Wellnesseinrichtungen verfügt.

Nach § 11 der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind derartige Freizeiteinrichtungen derzeit an sich geschlossen. Die Antragstellerin will die Wellnessbereiche ihres Hotels jedoch mit einem Hygieneschutzkonzept betreiben können.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Bezug auf Innenschwimmbecken sowie Innen- und Außensaunas stattgegeben.

Eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus hat das Gericht als nicht erforderlich angesehen.

Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Laut Gericht sind jedoch auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen.

„Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis. Unsere Mandantin kann unter Berücksichtigung der gebotenen Schutz- und Hygienemaßnahmen nun wieder Wellness in ihrem Schwimm- und Saunabereich anbieten. Dies kommt nicht nur der Gesundheit der Gäste zu Gute, sondern trägt auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Mandantin zu stärken“, kommentieren Thomas Hartl und Dr. Quirin Vergho, Partner bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN.

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN berät die Dehoga Bayern und ihre Mitglieder auch zu anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Covid-19, insbesondere in Bezug auf die Betriebsschließungsversicherung.

Beratende Rechtsanwälte auf Seiten der Antragstellerin:

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN – Dr. Daniel Pflüger und Thomas Hartl (Öffentliches Recht), Dr. Quirin Vergho (Prozess- und Versicherungsrecht)

Über ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
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