19.08.2022

Verwaltungsgericht entscheidet über Kostenerstattung für Rückführungsflüge wegen COVID-19

Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie brach das kommerzielle Flugsystem zusammen, und die europäischen Staaten organisierten Flüge, um ihre Bürger in ihr Land zurückholen zu lassen.

Die Passagiere wurden darüber informiert, dass sie einen Teil der Kosten für diese Rückführung übernehmen müssen, und unterzeichneten entsprechende Bestätigungsschreiben.

Die Bundesrepublik Deutschland forderte daraufhin die Fluggäste auf, einen Teil der Kosten zu erstatten. Um das Zahlungsverfahren zu vereinfachen, bildete die Regierung Fallgruppen auf der Grundlage der geflogenen Entfernungen. Die Regierung verlangte Zahlungen zwischen 600 € und 1,000 Euro. Die Zahlungsaufforderung wurde automatisch und ohne vorherige Anhörung an die Fluggäste verschickt.

Im heute hier dargestellten Fall weigerten sich die Kläger, die als Passagiere an Bord eines Rückführungsfluges waren, den geforderten Teil der Kosten zu zahlen.

Sie erhoben Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Regierung und wies die Klage ab.

Das Gericht stellte fest, dass die Covid-19-Pandemie ein katastrophales Ereignis im Sinne des Konsulargesetzes darstellt.

In Anbetracht der Zahl von 67.000 deutschen Staatsbürgern, die nach Europa zurückgeflogen wurden, hielt das Gericht die gewählte Lösung für akzeptabel, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die von der Regierung geforderten Pauschalbeträge pro Flug waren niedriger als die entstandenen Kosten.

Die Organisation der Charterflüge war notwendig, da es keine alternativen kommerziellen Flüge gab. Es war nicht möglich, die erforderliche Hilfe auf andere Weise zu leisten.

Das Gericht stellte ferner fest, dass der Zahlungsanspruch gerechtfertigt war. Die Grundlage für den Anspruch war § 6 des Konsulargesetzes – die Covid-19 Pandemie mit einer Naturkatastrophe oder einer kriegerischen oder revolutionären Entwicklung vergleichbar ist.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Ex-ante-Perspektive relevant war: Viele Menschen waren von dem Virus bedroht. Die Bürger waren vom Zusammenbruch des Flugverkehrs, der Schließung von Hotels und anderen Unterkünften sowie von anderen staatlichen Maßnahmen betroffen.

Die Verwaltungsgerichte haben sich bereits mit einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie befassen müssen. Während die meisten die Rechtmäßigkeit oder den Widerruf von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen betrafen, ist dies eine der ersten Entscheidungen über die Kosten von Schutzmaßnahmen. Die Entscheidung ist richtig – die Kläger waren über die Bedingungen der Rückführungsflüge informiert und hatten sie akzeptiert.

Den Originalartikel in englischer Sprache ist hier nachzulesen.

Autor: Carsten Vyvers, Rechtsanwalt, Speditionskaufmann, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht