12.03.2026

US-Regierung plant Verschärfung der Einreisebestimmungen

Auswirkungen auf Geschäftsreisen

 

Die US-Regierung plant eine grundlegende Verschärfung der Einreisebestimmungen, die absehbar erhebliche Auswirkungen auf Dienstreisen deutscher Beschäftigter in die USA haben wird. Nach aktuellem Stand (März 2026) sollen Reisende aus den 42 Ländern des Visa Waiver Program (VWP), zu denen auch Deutschland gehört, künftig umfassende persönliche Daten offenlegen müssen.

  1. Wer plant die neuen Regelungen?

Die Änderungen werden von der US Customs and Border Protection (CBP), einer Behörde des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS), unter der Regierung von Donald Trump vorangetrieben. Sie betreffen alle Reisenden, die über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) in die USA einreisen – also auch deutsche Staatsbürger auf Dienstreisen.

  1. Was ist konkret geplant?

Ab Mitte 2026 sollen ESTA-Antragsteller folgende Daten angeben müssen:

  • Social-Media-Aktivitäten der letzten fünf Jahre (inkl. Benutzernamen und Plattformen).
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf bis zehn Jahre.
  • Detaillierte Informationen zu Familienmitgliedern (Namen, Geburtsdaten, Kontaktdaten).
  • Biometrische Daten (z. B. Selfies, Fingerabdrücke, Iris-Scans, ggf. DNA).
  • Verpflichtende Nutzung einer mobilen App (CBP Home App) für die ESTA-Beantragung, inkl. Standortdaten und biometrischer Verifikation.

 

  1. Rechtliche Herausforderungen: Direktionsrecht vs. Persönlichkeitsrechte

Der Arbeitgeber kann Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen – dies umfasst grundsätzlich auch Auslandsdienstreisen. Allerdings müssen bei der Anordnung von USA-Reisen künftig besonders gewichtige Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden:

  • Eingriff in die Privatsphäre: Die Offenlegung politischer Meinungen, religiöser Überzeugungen oder familiärer Beziehungen kann grundrechtlich geschützte Bereiche berühren.
  • Datenschutzrisiken: US-Behörden unterliegen nicht dem DSGVO-Schutzniveau. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder Nutzung für Profiling ist nicht auszuschließen.
  • Individuelle Risiken: Beschäftigte mit kritischen Social-Media-Inhalten (z. B. politische Aktivisten) könnten Einreiseverweigerungen oder Nachteile erleiden.

Folge: Die Anordnung einer USA-Dienstreise könnte in vielen Fällen als unbillig gelten – insbesondere, wenn Alternativen (z. B. Videokonferenzen) verfügbar sind.

  1. Praktische Probleme: Umsetzung und Compliance

Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie sie rechtssicher und verantwortungsvoll mit den neuen Anforderungen umgehen können:

  • Technische Lösungen:
    • „Clean Devices“ (zurückgesetzte Laptops/Handys) für Dienstreisen, um private Daten zu schützen.
    • Richtlinien zu Social-Media-Checks (datenschutzkonform!) zur Identifizierung kritischer Inhalte durch die Mitarbeiter.
  • Organisatorische Maßnahmen:
    • Schulungen zum Umgang mit US-Einwanderungsbehörden.
    • Notfallkontakte und rechtliche Unterstützung für Beschäftigte vor Ort.
  • Betriebsratsbeteiligung:
    • Die Einführung von Richtlinien (z. B. für Social-Media-Analysen) oder besondere Schutzmaßnahmen können mitbestimmungspflichtig sein (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG).

 

  1. Fazit

Soweit die geplanten US-Einreiseregeln in Kraft treten, stellen sie Arbeitgeber vor komplexe rechtliche, organisatorische und ethische Herausforderungen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Akzeptanz in der Belegschaft zu sichern. Unternehmen mit US-Geschäft sollten die Entwicklung unbedingt im Auge behalten, um rechtzeitig passende Lösungen zu entwickeln.

 

Ein Artikel von Dr. Jörg Buschbaum und Nastassja Tramer