Transportleiter im Güterkraftverkehr: zu viel Verantwortung, zu wenig Gehalt
Ein Güterkraftverkehrsunternehmen suchte einen Transportleiter. Die formalen Anforderungen für diese Stelle sind recht einfach – eine Ausbildung zum Speditionskaufmann könnte ausreichend sein.
Da die Funktion des Transportleiters den dafür eingestellten Mitarbeiter wahrscheinlich nicht voll auslastete, beschloss das Speditionsunternehmen, ihm zusätzliche Verantwortung zu übertragen, und forderte ihn auf, gleichzeitig als Fahrer zu arbeiten. Daher war der Mitarbeiter die meiste Zeit unterwegs und nicht auf dem Firmengelände.
Steht dies im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 der Europäischen Kommission und dem deutschen Recht (dem so genannten „GüKG“)?
Entscheidung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln ist das nicht so einfach. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass allein die Tatsache, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Haupttätigkeit als Fahrer die überwiegende Zeit auf der Straße und nicht im Unternehmen vor Ort war, bereits eine unzulässige Übertragung der Verantwortung darstelle. Der Arbeitnehmer könne die ihm obliegenden Kontrollaufgaben nicht wahrnehmen. Außerdem wurde festgestellt, dass das dem Arbeitnehmer gezahlte Gehalt (welches nur geringfügig über dem Mindestlohn lag) nicht ausreichte, um mit seinen Aufgaben in Einklang zu stehen. Deshalb verlor das Unternehmen seine Lizenz.
Kommentar
Die Position des Transportleiters ist eine wichtige Position in einem Güterkraftverkehrsunternehmen. Wenn sie nicht ordnungsgemäß besetzt ist, läuft das Transportunternehmen Gefahr, seine Lizenz zu verlieren und damit den Betrieb einstellen zu müssen. Deshalb ist es wichtig, bei der Auswahl des Personals sorgfältig vorzugehen und nicht zu versuchen, an der falschen Stelle zu sparen.
Zum vollständigen Beitrag aus der International Law Office (ilo) geht es hier.
Autor: Carsten Vyvers