04.04.2022

Stufenmodell für CO2-Abgabe

Gleich drei Ministerien verkünden „gerechte Verteilung“ von CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter – was für die Beteiligten dahintersteckt:

In Zeiten rasant steigender Energiekosten sucht die Politik nach Mechanismen, wie sie sowohl die Einsparung von Energie, als auch die hierbei zu berücksichtigenden Kostenlasten gerecht verteilen kann.

Neuester Plan: Ein Stufenmodell, das den seit 2021 geltenden CO2-Preis zwischen Vermietern und Mietern aufteilen soll. Bisher trägt der Mieter den CO2-Preis. Ob er dabei in einer gut gedämmten Neubauwohnung sitzt, oder in einer Altbauwohnung ohne besondere Dämmung, ist dabei unerheblich.

Das Stufenmodell soll dies ändern. Je nach CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes soll der Vermieter am CO2-Preis beteiligt werden. Hat der Vermieter also bisher eine energetische Modernisierung gescheut, soll er dafür nun an der CO2-Abgabe beteiligt werden.

Folgen für Vermieter:

Der Vermieter hat zwar regelmäßig Einfluss auf die Effizienz der verbauten Heizungsanlage oder die Dämmung des Gebäudes. Keinen Einfluss hat er jedoch auf das Heizverhalten seiner Mieter.

Dem soll der Stufenplan Rechnung tragen: Je besser das Haus gedämmt, je neuer die Heizung im Gebäude, desto geringer fällt die Beteiligung des Vermieters an der CO2-Abgabe aus. Rechnen wird sich dies wenn überhaupt aber wohl für den Vermieter nur, wenn er nach der energetischen Modernisierung von der Möglichkeit des § 559 BGB Gebrauch macht und die Miete erhöht. Hierbei ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten und zu prüfen, welcher Schritt tatsächlich kosteneffizient für den Vermieter ist.

Bisher nicht vorgesehen ist das Stufenmodell für Gebäude in denen nicht gewohnt wird. Hier soll eine 50:50 Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter festgelegt werden. Unabhängig also von der tatsächlichen Energiebilanz eines Gebäudes. Vermieter sollten vor diesem Hintergrund bei künftigen Neuabschlüssen von Mietverträgen in Erwägung ziehen, bereits jetzt Regelungen im Blick zu haben, die der pauschalen Verteilung gerecht werden.

Folgen für Mieter:

Der Mieter hat regelmäßig keinen Einfluss auf energetische Modernisierungsmaßnahmen seines Vermieters. Nur durch eigenes Verhalten kann er Energie einsparen und damit verbunden die CO2-Abgabe reduzieren. Durch das Stufenmodell sollen nun Vermieter angehalten werden, frühzeitiger Maßnahmen zu ergreifen, die es dem Mieter ermöglichen Energie einzusparen.

Was der Plan der drei beteiligten Ministerien jedoch bisher nicht berücksichtigt: Durch Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters können sich zwar die Energiekosten für den Mieter reduzieren, damit einhergehend dann auch die CO2-Abgabe. Aber der Vermieter kann die Kosten der energetischen Modernisierung im Wege der Mieterhöhung anteilig auf den Mieter umlegen. Folge wird also entgegen der Ankündigung von Bauministerin Geywitz nicht die gezielte Entlastung von Mietern, sondern wohl lediglich eine Umverteilung.

Es bleibt also insgesamt abzuwarten, wie die bisherige Planung des Stufenmodells am Ende tatsächlich umgesetzt wird, um konkret die Vor- und Nachteile für Vermieter und Mieter zu analysieren und gezielt vertragliche Möglichkeiten zu prüfen.

Autorin: Marlena Purwin (Rechtsanwältin)