17.05.2019
Share Deals werden ab 2020 neu besteuert
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Share-Deals vorgelegt. Danach wird bei Immobilientransaktionen die Grunderwerbsteuer auslösende Beteiligungsgrenze auf 90% gesenkt und die Haltefristen werden auf zehn Jahre verlängert. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2020.
Lesen Sie hier den Artikel aus der Immobilien Zeitung vom 16.05.2019.
Kontakt: Alexander Lehnen
a.lehnen@asd-law.com