Persönlichkeitsrechte in der Werbung
Die Mitglieder des MARQUES-Urheberrechtsteams veranstalteten am 10. März 2022 im Rahmen der im Hilton Barcelona stattfindenden MARQUES-Frühjahrstagung einen Workshop zur Rechteklärung bei Werbekampagnen.
Im Workshop wurden verschiedene in diesem Zusammenhang relevante Themen behandelt, unter anderem Persönlichkeitsrechte, Musik und fiktionale Werke/Charaktere. Von den Referenten wurde dabei betont, dass auf Grund mangelnder Harmonisierung des Rechts eine einheitliche Betrachtung der verschiedenen sich stellenden Fallkonstellationen bei der Rechteklärung nur schwer möglich ist.
Thomas Hertl von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN erörterte in seinem Vortrag die Nutzung von Persönlichkeitsrechten in Werbekampagnen und stellte dabei dar, dass die Zulässigkeit grundsätzlich immer von der der Einwilligung derjenigen Personen abhängt, deren Name oder Bild genutzt werden.
Gleichzeitig ging er auch darauf ein, dass es Ausnahmefälle gibt, wie etwa in Fällen, in denen auf tagesaktuelle Ereignisse Bezug genommen wird oder in besonderen Konstellationen bei der Nutzung von „look alikes“ oder ähnlichen Namen die Rechtslage mitunter schwieriger zu beurteilen ist.
Zur Verdeutlichung dieser Aspekte zeigte Thomas im Folgenden humorvolle Werbekampagnen von Burger King und SIXT, bei denen die Namen bzw. Bilder berühmter Personen ohne deren Zustimmung in Deutschland verwendet wurden.