01.06.2022

Pass auf, was Du postest: Ein Luftsicherheitsassistent verliert seine Lizenz

In diesem Artikel berichtet unser Experte Carsten Vyvers von einem Fall, in dem der Kläger für ein Bodenabfertigungsunternehmen auf einem Flughafen arbeitete. Er war für die Kontrolle von Luftfracht und die Feststellung des Sicherheitsstatus von Sendungen, die für die Beförderung im Flugzeug bestimmt sind zuständig.

Die zuständige örtliche Behörde und Beklagte hatte festgestellt, dass der Kläger unzuverlässig war, nachdem die Sicherheitsbehörden sie gewarnt hatten.

Der Kläger hatte sich in sozialen Medien politisch extrem geäußert, was die Beklagte zu dem Schluss veranlasste, dass er luftverkehrsrechtlich nicht mehr zuverlässig sei.

Das Gericht wies den Antrag des Klägers mit der Begründung zurück, dass die Auskünfte der Sicherheitsbehörden und die Äußerungen des Klägers hinreichend befürchten ließen, dass der Kläger nicht mehr an ein freiheitlich-demokratisches Gesellschaftssystem glaubte und gegen ein solches System agiere. Daher war er nach dem Luftverkehrsgesetz nicht mehr zuverlässig.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Kläger Mitglied in verschiedenen Social-Media-Gruppen war, die für extreme politische Standpunkte bekannt sind. Der Kläger hatte auch Sympathie für andere extreme politische Beiträge gezeigt, indem er sie positiv kommentiert, geteilt oder geliked hatte. Er hatte auch Bilder von sich in typischen extremistischen Posen hochgeladen.

Kommentar

Die Diskussionen in diesem Zusammenhang werden immer heftiger. Die Menschen radikalisieren sich schneller und glauben, dass sie in der Anonymität des Internets verschwinden können. Das klappt aber nicht immer. Die Sicherheitsbehörden wissen, wie sie die Leute im Auge behalten können, und Arbeitgeber sollten genau hinsehen, wenn ihre Angestellten anfangen, sich in politisch extreme Positionen zu begeben.

Hier lesen Sie den englischsprachigen Originalartikel aus der International Law Office.

Autor: Carsten Vyvers