27.01.2022

Neues Vertragsrecht für den Verkauf von digitalen Produkten an Verbraucher

Der deutsche Gesetzgeber hat zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt:

  • die EU-Richtlinie über den Verkauf von Waren;
  • die EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen wird ein quasi neues umfassendes Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher in den §§ 327 bis 327u des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeführt.

Was müssen Unternehmer tun?

Unternehmer, die digitale Produkte an Verbraucher verkaufen, müssen diese und deren Bereitstellung an die neuen gesetzlichen Regelungen anpassen. Sie müssen auch ihre Vertragsbestimmungen – insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.

Auch Unternehmer, die digitale Produkte, die zum Verkauf an Verbraucher bestimmt sind, an andere Unternehmer (z.B. Händler oder Vermittler) verkaufen, sind von den neuen Regelungen betroffen.

Was Unternehmen im Detail beachten müssen, lesen Sie hier in dem Artikel aus International Law Office von unserer Expertin Claudia Hamm.