13.08.2025
Neue Pflichten nach EU-KI-Verordnung ab 2. August 2025
Ab dem 2. August 2025 sind wesentliche neue Vorschriften der EU-KI-Verordnung in Kraft getreten. Unternehmen müssen sich insbesondere auf erweiterte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, verstärkte Governance- und Durchsetzungsmechanismen sowie spezielle Anforderungen für General-Purpose AI (GPAI) einstellen.
- Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
- KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audiodateien) müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden.
- Kennzeichnungspflicht gilt, wenn Inhalte täuschend echt wirken oder ohne redaktionelle Nachprüfung veröffentlicht werden.
- Die Kennzeichnung muss sichtbar für Nutzer und maschinenlesbar erfolgen (z. B. durch Metadaten oder Wasserzeichen).
- Governance-, Durchsetzungs- und Sanktionsvorschriften
- Mitgliedstaaten benennen Marktüberwachungsbehörden, notifizierende Behörden und notifizierte Stellen (z. B. TÜV, Dekra) zur Kontrolle der KI-Systeme.
- Sanktionen (Bußgelder) können ab August 2025 erstmals verhängt werden, etwa bei Verstößen gegen Verbote nach Artikel 5 oder Transparenzpflichten.
- Unternehmen sollten Compliance-Programme zur laufenden Überwachung und Dokumentation der KI-Nutzung implementieren.
- Anforderungen an General-Purpose AI (GPAI) Modelle
- Ab 2. August 2025 unterliegen GPAI-Modelle spezifischen Pflichten zu Dokumentation, Transparenz und Urheberrecht.
- Anbieter müssen:
- technische Dokumentation bereitstellen,
- Informationen an Nachfolgeprovider übermitteln,
- eine Urheberrechtsstrategie definieren,
- eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen.
- Auch Betreiber, die Modelle Dritter integrieren, fallen als „Betreiber“ unter die Verordnung und sollten bei der Anbieterauswahl auf KI-VO-Konformität achten.
- Handlungsempfehlungen:
- Kennzeichnungssystem etablieren: Prozesse und Templates zur KI-Kennzeichnung definieren.
- Compliance-Organisation aufsetzen: Verantwortlichkeiten, Schulungen und Auditpläne verankern.
- Verträge anpassen: Klauseln zur Haftung und Gewährleistung bei KI-Einsatz ergänzen.
- Anbieterauswahl überprüfen: GPAI-Anbieter nach Einhaltung der KI-Verordnungsanforderungen auswählen.
- Dokumentationspflichten umsetzen: Technische Dossiers und Transparenzberichte laufend pflegen.