14.08.2019

Ist die europarechtswidrige HOAI (doch) noch verbindlich?

(Anschluss an die Beiträge „Dämmerung über der HOAI – fällt der verbindliche Preisrahmen?“ vom 4. Juni 2019 und “EuGH erklärt verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig” vom 04. Juli 2019 von Dr. Christian Felix Fischer)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte am 04.07.2019 durch Urteil (Az.: C 377/17) festgestellt, dass die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung von bestimmten Mindest- und Höchstsätzen (vornehmlich in § 7 Abs. 1, 3 und 4 HOAI) einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit darstellt. Über die Konsequenzen, die das unanfechtbare EuGH Urteil ab sofort für die Rechtspraxis hat, sind sich die deutschen Gerichte mit den Urteilen des OLG Celle vom 17.07.2019 sowie des OLG Hamm vom 23.07.2019 allerdings nicht einig.

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Mit freundlichen Grüßen
Nicole Ruf
Rechtsanwältin, Dipl. Europajuristin