26.08.2020

Integrierte Projektabwicklung – mit Mehrparteienverträgen zu besseren Bauprojekten

Es gibt wohl nahezu kein Großbauprojekt, welches innerhalb der vorgesehenen Zeit und der vorgesehenen Kosten abgeschlossen wird. Erfolgsmeldungen aus anderen Ländern lassen daher die Frage aufkommen, warum dort Bauen besser gelingt, als in Deutschland. Eine der Gründe ist, dass die Abwicklung einer Baumaßnahme auf Basis vieler einzelner Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Baubeteiligten zu erheblichen Konflikten führt, weil die Vertragskultur auf eine gegenseitige Schuldzuweisung angelegt ist. Betrachtet man andere Länder, so sind dort schon seit langem Projektabwicklungsmodelle im Einsatz, die auf vertraglicher Basis nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg aller Projektbeteiligten führen, wenn das Projekt insgesamt optimal im Hinblick auf Termine und Kosten abgewickelt wird.

Tatsächlich existieren in der Praxis eine Vielzahl weiterer Rechtsfragen, die im Vergabe- und Vertragsprozess beantwortet werden müssen. Insbesondere sind jedoch Spielregeln für die Planungs- und Bauabwicklung aufzustellen, die eine möglichst reibungslose und hin auf ein gemeinsames Ziel orientierte Projekterrichtung ermöglichen. Gerne können Sie sich hierzu kostenlos den von uns aus dem amerikanischen übersetzten und in Deutschland herausgegebenen IPA-Handlungsleitfaden hier herunterladen:

Einseitig oder zweitseitiger Buchdruck

Auch in Deutschland gibt es die ersten Pilotprojekte privater und öffentlicher Auftraggeber, die neben einer frühen Einbeziehung der Bauausführenden in die Planungsphase eine gemeinsame Gewinn- und Verlusttragung bezogen auf ein definiertes Projektergebnis vorsehen. Weiterhin hat der Bund ein Forschungsprojekt zu diesem Thema ausgeschrieben, welches mittlerweile abgeschlossen ist und in welchem wir Forschungsnehmer waren. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Themenkreise, die im Zusammenhang mit einer integrierten Projektabwicklung (IPA) zu behandeln sind:

Vergaberecht

– Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog

– Zweistufiger Vertrag hinsichtlich Planungs- und Bauphase mit Optionsrecht

– Festlegung der besonderen Eignungskriterien

– Auswahlkriterium „Preis der Bauleistungen“ zu Beginn der Planungsphase

– Auswahlentscheidung auch anhand Teamfähigkeit

– Haushaltsrechtliche Mittelbereitstellung


Vertragsrecht

– Vergütungsregelung für die Planungs- und Beratungsphase

– Gemeinsame Festlegung der Projektrisiken und des Risikobudgets

– Selbstkostenerstattung in der Bauphase, Gewinn und ggf. auch Allgemeine Geschäftskosten als Risikobetrag bei Überschreitung der Kostenprognose

– Gemeinsame Haftung aller bei Terminüberschreitung

– Lean Management Methoden

– Konfliktlösungsmechanismen

Unsere mit IPA-Vertragsmodellen erfahrene Rechtsberatung hilft Ihnen, Rechtsrisiken zu vermeiden und unterstützt Sie dabei, Ihre Organisation für eine Projektabwicklung im Mehrparteienvertrag fit zu machen.

Prof. Dr. Antje Boldt                                                 Manuela Luft