08.07.2021

Hohe Geldbußen gegen Automobilhersteller wegen Kartellverstößen verhängt – Halter von Diesel-PKW können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2021 Geldbußen in Höhe von 875 Mio. Euro gegen die Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verhängt.

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission haben diese fünf Hersteller gegen das Kartellverbot verstoßen, indem sie Absprachen über eine Begrenzung der Abgasreinigung bei Diesel-PKW getroffen haben.

Die Hersteller sollen die Größe der AdBlue-Tanks und die Reichweiten festgelegt haben. Im Kern einigten sie sich darauf, keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Abgasreinigung vorzunehmen, obwohl die Technologie dafür vorhanden war. Die Absprachen bestanden vom 25. Juni 2009 bis zum 1. Oktober 2014. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Die Europäische Kommission weist ausdrücklich auf die Möglichkeit zu Schadensersatzklagen hin. Halter von Diesel-PKW können nun prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen. Wir informieren Sie gerne zu diesem Thema.

Ansprechpartner bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN sind:

Prof. Dr. Moritz Lorenz
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Dr. Sebastian Jungermann
s.jungermann@asd-law.com
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