16.02.2022

Grundsteuerreform: Abfrage Ihres Unterstützungsbedarfes

Es gibt für alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 Handlungsbedarf in Sachen Grundsteuer-Reform.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer folgt der Gesetzgeber nun der Forderung des Gerichts, eine verfassungskonforme Grundsteuer neu zu regeln. Die Neuregelung bestimmt das sogenannte Bundesmodell. Gleichzeitig erhielten die einzelnen Bundesländer jedoch die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen. Derzeit haben neun Bundesländer die Berechnungsmethode des Bundes übernommen. Die übrigen Länder haben sich für ein eigenes Ländermodell entschieden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Erst ab 2025 ist die Grundsteuer nach dem neuen Recht zu zahlen. Bis 2024 finden noch die alten Regelungen zur Berechnung anhand der bisherigen Einheitswerte weiter Anwendung.

Nun müssen in Deutschland ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für jedes Grundstück muss der jeweilige Eigentümer eine Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einreichen. Eine echte organisatorische Mammutaufgabe für Sie und uns, für die die Zeit drängt!

Ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung der Steuererklärung ist daher sinnvoll und empfehlenswert. Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich dabei zur Seite und unterstützen Sie mit der DATEV zertifizierten Software SmartGrundsteuer. Mit Hilfe dieses Tools kann sowohl die Zusammenstellung der erforderlichen Daten als auch die Erstellung und elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt durchgeführt werden. SmartGrundsteuer kennt zudem die Gesetzeslagen der unterschiedlichen Bundesländer und erspart somit erheblichen Einarbeitungsaufwand für die verschiedenen Berechnungsmodelle.

Damit auch wir als ASD rechtzeitig planen können, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob wir Sie unterstützen dürfen bei der

  • Ermittlung der Daten
  • Erstellung der Steuererklärung
  • Bescheidprüfung

 

Bitte senden Sie uns ein formloses Mail an grundsteuer@asd-law.com mit Angabe der Zahl der Grundstücke sowie des Zeitraums im 1. Halbjahr 2022, in dem Sie die Arbeiten durchführen (lassen) wollen, damit wir unsere Kapazitäten organisieren können.

Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärungen unterstützen dürfen, kommen wir mit weiteren Informationen auf Sie zu.

Ihr ASD Real Estate Tax Team