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Wegen Corona-Pandemie: Vermieter darf für Mietrückstände der kommenden drei Monate zwei Jahre lang nicht kündigen.
Die Bundesregierung plant unter anderem für Mieter und Pächter verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen. So beabsichtigt das Bundeskabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in das Gesetzgebungsverfahren
einzubringen.
Hier den ganzen Artikel im „immobilienmanager“ lesen: https://www.immobilienmanager.de/gesetzgeber-plant-eingriff-in-bestehende-miet-und-pachtverhaeltnisse/150/75348/
Autoren:
Alexander Lehnen + Alexander Thiermann