08.02.2022

Fortsetzung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geplant

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit welchem die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise auch steuerlich weiter bekämpft werden sollen.

Folgende steuerliche Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert, d.h. bis spätestens 31. August 2022. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

 

Mit Spannung wird auch das Jahressteuergesetz der neuen Koalition erwartet. Im Kern steht die Frage, welche der steuerlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bereits frühzeitig umgesetzt werden sollen. Insbesondere die geplante Erhöhung der linearen Afa bei Neubauten („Super-Afa“), die Einführung einer Anzeigepflicht von inländischen Steuergestaltungen sowie weitere Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer für sog. Share Deals stehen auf der politischen Agenda.

Über weitere Neuerungen werden wir Sie gerne informieren.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Alexander Lehnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Veit Kachelmann, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht