04.07.2019

EuGH erklärt Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig!

(Anschluss an den Beitrag “Dämmerung über der HOAI – Fällt der verbindliche Preisrahmen?” vom 03. Juni 2019)

Die 4. Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat heute, am 04.07.2019 durch Urteil (Az.: C 377/17) festgestellt, dass die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung von Mindest- und Höchstsätzen (vornehmlich in § 7 Abs. 1, 3 und 4 HOAI) einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit darstellt. Der EuGH hat sich insoweit den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 28.02.2019 angeschlossen und diese bestätigt. Die sonstigen Inhalte der HOAI sind von dem Urteil des EuGH jedoch nicht berührt! Das Urteil ist unanfechtbar und damit bindend.

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Dr. Christian Felix Fischer