27.01.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen ab 2026 beachten müssen

Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen ab 2026 beachten müssen

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU-RL 2023/970) setzt die Europäische Union ein klares Zeichen für mehr Lohngerechtigkeit. Ziel ist es, den Gender Pay Gap zu verringern und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern konsequent durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – müssen die Richtlinie bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Für Unternehmen bedeutet das: rechtzeitig vorbereiten.

Regelungsbereiche der Entgelttransparenzrichtlinie

Die Richtlinie stärkt die Rechte von Beschäftigten und Bewerbenden und verpflichtet Arbeitgeber zu deutlich mehr Transparenz bei Vergütungsstrukturen. Zentrale Elemente sind:

  • Transparenz bereits im Bewerbungsprozess

Bewerbende haben künftig Anspruch auf Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne einer Position – noch vor dem Vorstellungsgespräch, damit eine fundierte und transparente Verhandlung über das Entgelt gewährleistet ist. Zudem dürfen Arbeitgeber nicht mehr nach der bisherigen Vergütung fragen.

  • Auskunftsrecht für Beschäftigte

Mitarbeitende können Informationen über ihr individuelles Entgelt sowie über die durchschnittlichen Gehälter vergleichbarer Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach Gruppen, verlangen.

  • Berichtspflichten über das Entgeltgefälle zwischen den Mitarbeitern

Unternehmen müssen regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle erstellen:

  • Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigte: jährlicher Bericht (erstmals bis 7. Juni 2027)
  • Unternehmen mit 150–249 Beschäftigte: Bericht alle 3 Jahre (erstmals bis 7. Juni 2027)
  • Unternehmen mit 100–149 Beschäftigte: Bericht alle 3 Jahre (erstmals bis 7. Juni 2031)
  • Unternehmen mit < 100 MA: freiwillige Berichtspflicht à Mitgliedstaaten können eine Berichtspflicht regeln.

Handlungsempfehlung

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen daher dringend ihre Vergütungsstrukturen analysieren und Systeme schaffen, um der Berichtspflicht nachzukommen. Die Entgelttransparenzrichtlinie hat auch auf dem Recruiting-Prozess Auswirkungen, da Entgeltstufen bereits in Stellenanzeigen angegeben werden müssen. Insofern sollten Unternehmen sich mit den Folgen der Richtlinie auseinandersetzen.

 

Artikel von Dr. Jörg Buschbaum und Caroline Knoche