05.04.2022

Drohnen-Gesetze: Welche grundsätzlichen Regelungen gelten für den Betrieb von Drohnen in Deutschland?

Der Betrieb von Drohnen im deutschen Luftraum ist durch nationales Recht und durch EU-Recht geregelt, nämlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Verordnung 2019/947), die seit dem 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Am 6. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag die Verordnung 2019/947 in nationales Recht umgesetzt und dabei von der rechtlichen Flexibilität Gebrauch gemacht, die die Verordnung gewährt. Die EU-Verordnung hat Vorrang vor nationalem Recht.

Während die Verordnung 2019/947 nicht zwischen zivilen Drohnen für den Freizeitgebrauch und für gewerbliche Zwecke unterscheidet und stattdessen auf das Gewicht, die Spezifikationen und den beabsichtigten Betrieb abstellt, stellt das deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) auf den beabsichtigten Gebrauch ab und bezeichnet Drohnen entweder als Modellflugzeuge oder als unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) (§ 1 LuftVG). Damit gelten Drohnen nach deutschem nationalem Recht als Luftfahrzeuge, so dass nach § 1 LuftVG für den Betrieb von Drohnen im deutschen Luftraum die Vorschriften des LuftVG, der Luftverkehrsordnung (LuftVO), der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO), der Luftverwaltungskostenverordnung und der Luftfahrzeuguntersuchungsordnung gelten, und zwar im Hinblick auf die Änderungen durch das Gesetz vom 6. Mai 2021, die vor allem in § 21h LuftVO enthalten sind.

Zusätzlich zu den nationalen Vorschriften gelten die Verordnung (EU) 2018/1139 vom 4. Juli 2018 und die Verordnung (EU) 2019/945 vom 12. März 2019.

Für den Vollzug dieser Gesetze und Verordnungen sind sowohl das Luftfahrt-Bundesamt als auch die Luftfahrtbehörden der Länder zuständig. Es stellen sich Fragen, wie:

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Drohnengesetze und Vorschriften?

Gibt es eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Drohnen?

Gibt es einen Unterschied zwischen völlig autonomen Drohnen und ferngesteuerten Drohnen?

Diese und weitere elementare Fragen beantworten unsere Experten Sybille Rexer und Dr. Marco Remiorz in dem englischsprachigen Kapitel „Drone Regulation“ hier auf Lexology.