25.01.2021

Dr. Sebastian Jungermann wechselt von Arnold & Porter zu ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

Frankfurt, 25.01.2021 – Der renommierte Kartellrechtler Dr. Sebastian Jungermann stößt zum 01. Februar 2021 zu ASD und verstärkt als Equity Partner die Kartellrechtpraxis am Sitz in Frankfurt.

Jungermann berät nationale und internationale Unternehmen sowie Privatpersonen in komplexen Kartellfällen, Fusionskontrollverfahren, Transaktionen und Rechtsstreitigkeiten im kartell- und gesellschaftsrechtlichen Bereich, sowie in der Compliance und bei US-Sachverhalten.

Er begann seine Karriere 2000 bei Linklaters und wechselte 2002 in das neu eröffnete Frankfurter Büro von Kaye Scholer. Dort arbeitete er im Jahr 2004 am Stammsitz von Kaye Scholer in New York und wurde 2009 zum Partner befördert. 2017 schlossen sich Arnold & Porter und Kaye Scholer zusammen.

Zum 31. März dieses Jahres schließt die US-Kanzlei ihren deutschen Standort in Frankfurt.

Dr. Wolfgang Scholl, Geschäftsführer von ASD erläutert: „Die kartellrechtliche Praxis von ASD hat unter der Leitung von Prof. Dr. Moritz Lorenz sehr stark zugelegt und wir freuen uns, mit Dr. Jungermann einen Partner gewonnen zu haben, der uns mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem hervorragenden Netzwerk weiter nach vorne bringt.“

Jungermann sagt zu seinem Wechsel: „Ich freue mich sehr auf mein neues Arbeitsumfeld. Dort treffe ich auf viele bekannte und neue Kolleginnen und Kollegen und hochkarätige Experten aus meinen Tätigkeitsbereichen, insbesondere dem Kartellrecht und dem Gesellschaftsrecht. ASD ist eine erstklassige, dynamische Kanzlei mit einem internationalen Mandantenportfolio. Auf dieser Basis werde ich mein Geschäft sehr gut weiterentwickeln können.“

Jungermann beriet zuletzt unter anderem die Safran-Gruppe beim Triebwerks-Joint-Venture mit Boeing, AstraZeneca zu Lieferverträgen mit dem Covid-19-Impfstoff, Aryzta in kartellrechtlichen Schadensersatzverfahren gegen Mehlhersteller und LKW-Hersteller, ZF TRW in internationalen Kartellverfahren, sowie die Sodexo-Gruppe und Mitsui OSK Lines.

Die Kartellrechtspraxis von ASD zählt zukünftig 9 Anwälte an den Standorten Frankfurt, Berlin und München. Ihr Beratungsangebot deckt alle relevanten Bereiche des deutschen und des EU-Kartellrechts ab.

Über ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

Als Wirtschaftskanzlei mit mehr als 160 Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern bietet ASD in 90­jähriger Tradition Rechtsberatung an allen relevanten Wirtschaftsstandorten.

ASD gehört zu den Top 100 Rechtsberatungsadressen in Deutschland mit Büros in Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Leer und Dresden und ist international anerkannter Marktführer in den Bereichen Real Estate, Transportation & Logistics sowie Maritime Wirtschaft. Zudem wächst die Sozietät kontinuierlich in den Sektoren Energie, Versicherung sowie Sports, Media & Entertainment.

Zu den Rechtsbereichen von ASD gehören u.a. Arbeitsrecht, Corporate, Finance, M&A, IP, IT, Commercial, Öffentliches Recht und Kartellrecht. Außerdem verfügt die Kanzlei über ein Steuerrechtsteam und ein Notariat.

Aufgrund diverser Mitgliedschaften in globalen juristischen Netzwerken (z.B. Interlaw, Meritas) sowie weltweiten Kontakten zu spezialisierten Kanzleien ist ASD auch für internationale Mandanten ein verlässlicher Partner.

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