17.11.2022

Das neue Personengesellschaftsrecht tritt 2024 in Kraft – Handlungsbedarf besteht schon heute

Kaum ein Rechtsgebiet war bislang so rudimentär geregelt wie das Personengesellschaftsrecht.

Diesen Umstand nahm der Gesetzgeber im Jahr 2021 zum Anlass, das bisherige Personengesellschaftsrecht durch das sogenannte Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) grundlegend zu novellieren.

Vieles, was in der Praxis bereits aktiv gelebt wurde, wurde nun erstmals kodifiziert. Gleichzeitig wurden aber auch eine Vielzahl von Regelungen neu eingeführt.

Die bedeutendsten Änderungen dürften dabei die grundsätzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR sowie die Einführung eines neuen sog. Gesellschaftsregister für die GbR darstellen. Weitere wesentliche Neuerungen wurden im Bereich des Beschlussverfahrens und -mängelrechts getroffen. Auch ergeben sich Änderungen in Bezug auf das neue Sitzwahlrecht sowie betreffend die Regelungen der Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse innerhalb der GbR, der OHG, der KG sowie der GmbH & Co. KG. Zudem wurde die Möglichkeit einer Personenhandelsgesellschaft für die freien Berufe geschaffen.

Zwar tritt das MoPeG erst zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichwohl ist das MoPeG nicht nur für neu zu gründende Gesellschaften von Relevanz. Auch für bereits bestehenden Personengesellschaften kann sich (bereits jetzt) Handlungsbedarf ergeben.

Hier geht es zum vollständigen Artikel von Ann-Kathrin Reißler und Anik Müller