Dank ARNECKE SIBETH DABELSTEIN darf Karlsruher SC weitere Zuschauer-Blöcke gegen Nürnberg öffnen
Der Fußball-Zweitligist Karlsruher SC durfte im Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg am vergangenen Samstag dank einer von ASD erwirkten Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamts weitere Zuschauer-Blöcke gegen Nürnberg öffnen und dadurch mit über 3000 zusätzlichen Zuschauern ihr Team zu dem 4:1 Sieg anfeuern.
So waren auf den Stehplätzen (Südtribüne und Südostribüne) statt 1000 nun insgesamt 3000 Fans zugelassen, zu denen auch die 500 Fans aus Nürnberg zählten. Die Osttribüne durfte zu 70 Prozent ausgelastet werden. Durch die neue Regelung waren zudem wieder Tageskarten für die Osttribüne verfügbar. Nach Angaben des KSC kamen dank der Ausnahmegenehmigung am Samstag bei herrlichem Wetter tatsächlich knapp 10.000 Zuschauer ins Stadion.
Ursprünglich beabsichtigten die Behörden, lediglich eine 50-prozentige Auslastung der Osttribüne und – wie in der geltenden CoronaVO in Baden-Württemberg grundsätzlich vorgesehen – eine 10 prozentige Auslastung der Südtribüne (Stehplatzbereich) zu gestatten.
Insgesamt wären dann lediglich rund 5.500 Zuschauer zugelassen worden. Es ist ASD im Wege der Ausnahmegenehmigung gelungen, 2.500 Zuschauer auf der Südtribüne (Stehplatztribüne) sowie eine 70-prozentige Auslastung der Osttribüne (Sitzplatztribüne) zu erreichen.
Damit war es dem KSC möglich, im Rahmen der aktuellen – aufgrund der Baustellensituation ohnehin eingeschränkten – Stadionkapazität durch entsprechende Umverteilung doch die nach der CoronaVO derzeit höchstmögliche Zuschauerzahl von 10.000 Zuschauern nahezu komplett im Stadion zu begrüßen.
In Baden-Württemberg gilt seit letzter Woche eine angepasste Corona-Landesverordnung. Sie besagt, dass Sportveranstaltungen vor bis zu 10.000 Zuschauern bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent stattfinden dürfen. Die Besucher müssen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein und einen negativen Schnelltest mitbringen.
Wir danken unserem engagierten Experten-Team Dr. Thomas C. Körber (Gesundheitsbereich und Sportrecht – FFM), Fiona Trabold (Gesundheitsbereich und Sportrecht – FFM), Sven Ludwig (Verwaltungsrecht – FFM) und Dr. Fritz Kroll (Verwaltungsrecht – München) zu diesem Erfolg!