04.06.2019

Dämmerung über der HOAI – fällt der verbindliche Preisrahmen?

Im Juni 2017 leitete die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein, Az: C-377/17, weil der Mindest- und Höchstpreischarakter der HOAI gegen Europäisches Recht (Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen würde. Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach letzten Informatiomem zu der Frage für den 04. Juli 2019 erwartet. Das noch nicht abgeschlossene Verfahren wirft folgende Fragen auf:

  • Worum geht es in dem Verfahren konkret?
  • Welche Bedeutung hat das laufende Vertragsverletzungsverfahren für anhängige auf Mindestsatz gerichtet Klagen?
  • Welchen Einfluss hat eine Vertragsverletzung bestätigendes Urteil des EuGH auf laufende Verfahren?
  • Was würde ein solches Urteil für laufende Verträge bedeuten?
  • Was ist aktuell bei der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren zu beachten?

Der angehängte Beitrag soll Aufschluss über diese Fragen geben.

Ansprechpartner: Dr. Christian Felix Fischer