01.03.
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Im Juni 2017 leitete die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein, Az: C-377/17, weil der Mindest- und Höchstpreischarakter der HOAI gegen Europäisches Recht (Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen würde. Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach letzten Informatiomem zu der Frage für den 04. Juli 2019 erwartet. Das noch nicht abgeschlossene Verfahren wirft folgende Fragen auf:
Der angehängte Beitrag soll Aufschluss über diese Fragen geben.
Ansprechpartner: Dr. Christian Felix Fischer