Bußgeldrisiken durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Verschärfte Anforderungen und Bußgeldrisiken für Unternehmen und Unternehmer durch das neue Transparenz-Register- und Finanzinformationsgesetz:
Durch die bereits am 1. August 2021 stattgefundene Einführung des neuen Transparenzregister-und Finanzinformationsgesetzes („TraFinG“) kommen verschärfte Anforderungen und Bußgeldrisiken auf Unternehmen und Unternehmer zu.
Nach Ablauf gewisser Übergangsfristen sind im Verlauf des nächsten Jahres letztlich sämtliche Rechtseinheiten verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Transparenzregister offenzulegen.
Ein Verstoß gegen diese Offenlegungspflichten kann zu Bußgeldern in teilweise empfindlicher Höhe führen.
Bereits bei einfachen Verstößen drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000,00!
Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu allen Aspekten des Umgangs mit diesen neuen gesetzlichen Anforderungen und auch in Bezug auf Compliance-Anforderungen allgemein.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, Rückfragen oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns.